24.06.2014 - 24 Beschluss einer Kassenkreditsatzung zur Liquidi...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll:

 

Herr Kämmerer Hafers gibt zur Kenntnis, dass die Kommunalaufsicht die Ausweitung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum Jahre 2021 avisiert hat. Die Stadt müsse der zuständigen Kommunalaufsicht in Kürze einen entsprechenden Antrag zur Genehmigung vorlegen. Des Weiteren stellt Herr Kämmerer Hafers klar, dass das heutige Ergebnis als formal juristische Entscheidung angesehen werden müsse. Von daher werde sowohl dem Rat der Stadt als auch der Verwaltung auferlegt, gemeinsam entsprechende Lösungsansätze zu erarbeiten, damit die Anforderungen für eine HSK-Kommune erfüllt werden können. 

 

Für die CDU-Fraktion teilt Herr Stv. Franz Brandt mit, dass sich diese ausführlich mit der Rechtslage befasst habe. Nach dem Steuerrecht sei es wohl tatsächlich möglich, eine Kommune vollkommen außen vor zu lassen. Somit habe keine rechtliche Verpflichtung bestanden, die Stadt Alsdorf zu informieren. Jedoch hätte seiner Meinung nach ein Informationsaustausch außerhalb dieses Verfahrens stattfinden können. Außerdem würde Herr Stv. Franz Brandt es begrüßen, wenn die Möglichkeit einer Akteneinsicht gegeben werde. Weiter merkt er an, dass Herr Bürgermeister Sonders in einem Antwortschreiben an die CDU-Fraktion mitgeteilt habe, dass Gewerbesteuerrückzahlungen etc. an Unternehmen nicht ungewöhnlich seien und regelmäßig vorkämen. Von daher habe innerhalb der CDU-Fraktion zunächst auch kein Grund zum Handeln bestanden.

 

Hierzu äußert Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, dass die zweistelligen Millionenbeträge die Stadt Alsdorf mindestens die gesamte anstehende Wahlperiode belasten werden. Die Folgen seien jetzt noch nicht absehbar, von daher erhofft er sich entsprechende Lösungsansätze. Die Angelegenheit müsse gründlich untersucht und lückenlos aufgeklärt werden. Hier sei eine absolute Transparenz erforderlich. Insofern äußert er die Bitte, zu prüfen, ob der Stadt Alsdorf gegenüber nicht eine Mitteilungspflicht bestanden hätte. Zudem möchte Herr Stv. Heidenreich geklärt wissen, über wie viele Instanzen das Verfahren gelaufen ist. Außerdem bittet er um Auskunft darüber, wann das Unternehmen Klage eingereicht habe. Er möchte auch darüber informiert werden, ob bereits ein Urteil ausgesprochen worden ist. Dazu bittet Herr Stv. Heidenreich um Mitteilung des entsprechenden Aktenzeichens. 

 

An dieser Stelle weist Herr Bürgermeister Sonders darauf hin, dass im öffentlichen Teil der heutigen Sitzung darüber absolut nicht debattiert werden könne. Er macht darauf aufmerksam, dass der Stadt Alsdorf gegenüber keine Mitteilungspflicht bestanden habe. In diesem Verfahren bestehe keine Möglichkeit, irgend etwas zu prüfen. Das sei in der Abgabenordnung gesetzlich klar geregelt.

 

Herr Assessor Hermanns, Stabsstelle 1 – Recht, fügt hinzu, dass zum Verfahren weitergehende Fragen im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung gestellt werden können.

 

Herr Stv. Schmidt-Schwan, fraktionsloses Ratsmitglied, möchte geklärt wissen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um derartige Situationen künftig auszuschließen.

 

Darauf gibt Herr Bürgermeister Sonders zur Information, dass er gegen eine Finanzbehörde nicht einschreiten könne. Dennoch habe Herr Städteregionsrat Etschenberg mit dem Städte- und Gemeindebund NRW sowie dem nordrhein-westfälischen Landtag eine Initiative ergriffen, um bei der Landesregierung darauf hinzuwirken, dass betroffene Gemeinden in Zukunft frühzeitig an solchen Verfahren beteiligt werden.

 

Nachfolgend stellt Herr Stv. Schmidt-Schwan, fraktionsloses Ratsmitglied, die Frage, wie sich die Haushaltssperre für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, Jugendeinrichtungen sowie andere Institutionen, die auf freiwillige Leistungen angewiesen sind, auswirken werde.

 

Dazu führt Herr Bürgermeister Sonders aus, dass die ausgesprochene haushaltswirtschaftliche Sperre für alle freiwilligen Zuwendungen gelte.

 

Im Anschluss hieran bittet Herr Stv. Schmidt-Schwan, fraktionsloses Ratsmitglied, um Auskunft, ob Steuererhöhungen geplant seien. Außerdem stellt er die Frage, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt Alsdorf getroffen werden.

 

Herr Bürgermeister Sonders entgegnet, dass zum jetzigen Zeitpunkt nichts geplant werden könne. Er habe das Rechnungsprüfungsamt damit beauftragt, die Einzelheiten zu dokumentieren und den Bericht dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen.

 

Herr Assessor Hermanns, Stabsstelle 1 – Recht, gibt hinsichtlich der allgemeinen Bitte nach Transparenz zur Kenntnis, dass z. B. auch ein Zeitungsredakteur zum Verfahren beim Finanzamt nachgefragt habe. Dieser habe dort zur Auskunft bekommen, dass die Angelegenheit dem Steuergeheimnis unterliege und somit zum Gerichtsverfahren keine Auskunft erteilt werde.

 

Dazu ergänzt Herr Bürgermeister Sonders, dass in der Sendung „Lokalzeit“ des WDR letzte Woche bestätigt worden sei, dass Finanzämter zu solchen Themen keine Auskunft geben dürfen.

 

Herr Stv. Mortimer, ABU/FDP-Fraktion, fragt nach, in welcher Höhe die noch zu erwartende Städteregionsumlage ausfallen werde.

 

Dazu gibt Herr Bürgermeister Sonders zur Kenntnis, dass seitens der Städteregion noch keine Orientierungsdaten vorlägen. Diese gingen voraussichtlich im September/Oktober diesen Jahres ein.

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, geht noch einmal auf das Ergebnis des Verfahrens ein. Er bekräftigt die Entscheidung, dass das Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung dieser Angelegenheit beauftragt worden sei.

 

Mit Bezug auf § 175 „Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden in sonstigen Fällen“ der Abgabenordnung legt Herr Assessor Hermanns, Stabsstelle 1 – Recht, dar, dass rechtlich gesehen keine Schadenersatzansprüche gegen irgendeine Institution erhoben werden können.

 

Herr Stv. Wirtz, GRÜNE-Fraktion, bezieht sich auf den finanziellen Teil. Er äußert die Bitte, ihm zu erläutern, unter welchem Aspekt sich die Zinshöhe von sechs Prozent ergeben habe.

 

Hierzu legt Herr Bürgermeister Sonders dar, dass die Abgabenordnung den Zinssatz vorschreibe.

 

Im Folgenden wirft Herr Stv. Franz Brandt, CDU-Fraktion, die Frage auf, ob in diesem Falle eventuell ein Berechnungsfehler vorliege, um daraus die entsprechenden Konsequenzen ziehen zu können. Außerdem interessiert auch ihn eine Stellungnahme hinsichtlich einer drohenden Überschuldung.

 

Herr Bürgermeister Sonders antwortet, dass es sich hier um keinen Berechnungsfehler handele.

 

Anknüpfend führt Herr Kämmerer Hafers zur Frage der drohenden Überschuldung aus, dass derzeit eine strukturelle Grundlage für einen genehmigungsfähigen Haushalt geschaffen werde.

 

Zum Themenpunkt vertritt Herr Stv. Dr. Andreas Brandt, CDU-Fraktion, die Auffassung, dass es in der Tat Anzeichen für eine mögliche Steuerrückzahlung gegeben habe. Schließlich habe das Unternehmens entsprechende Andeutungen gemacht. Er vertritt die Auffassung, dass sich bei der Finanzbehörde nicht ausreichend dafür eingesetzt worden sei, eine Auskunft bzw. die Genehmigung zur Akteneinsicht zu erhalten. Diesbezüglich hätte die Verwaltung energischer nachhaken sollen.

 

Dazu gibt Herr Bürgermeister Sonders zur Auskunft, dass überhaupt kein Anlass zum Handeln bestanden habe. Eine Rückzahlung in dieser Größenordnung sei nicht in Betracht gezogen worden.

 

Herr Stv. Lothmann, CDU-Fraktion, legt dar, dass die mittelfristige Finanzplanung die Liquidität sicherstellen solle. Hinsichtlich der Erhöhung des Kassenkredits auf nunmehr 130 Mio. Euro möchte er über die weitere Zinsentwicklung informiert werden. Das gelte auch für die Kreditaufnahme städtischer Gesellschaften, insbesondere für den KuBiZ-Neubau.

 

Herr Kämmerer Hafers entgegnet, dass auch weiterhin mit den positiveren Zinssätzen agiert werde. In Bezug auf die Kreditkonditionen seien die städtischen Gesellschaften mit der Kommune gleich gestellt.

 

Hiernach ergänzt Herr Stv. Mortimer, ABU/FDP-Fraktion, dass die Konditionen für den KuBiZ-Neubau sichergestellt seien.

 

Herr Stv. Held, SPD-Fraktion, findet es nicht richtig, in dieser Angelegenheit nach Schuldigen zu suchen. Falls eine Akteneinsicht gewünscht ist, solle sie auch entsprechend eingeholt werden. Er vertritt die Auffassung, dass die Stadt Alsdorf schnellstmöglich aus dem Dilemma heraus geholt werden müsse.

 

Auch Herr Stv. Franz Brandt, CDU-Fraktion, ist der Meinung, dass die Probleme nur gemeinsam angegangen werden können. Alsdann bezieht er sich auf die Erhöhung der Kassenkreditlinie und fragt nach, warum eine Summe von 130 Mio. Euro zwingend erforderlich sei.

 

Hierauf gibt Herr Kämmerer Hafers zur Kenntnis, dass im Rahmen der Haushaltssatzung ursprünglich 110 Mio. Euro festgesetzt worden seien. Nunmehr kämen 17,7 Mio. Euro hinzu. Von daher müsse auf 130 Mio. Euro erhöht werden, damit die Handlungsfähigkeit garantiert werden könne.

 

Herr Stv. Liska, ABU/FDP-Fraktion, unterbreitet den Vorschlag, den Beschluss dahingehend zu ergänzen, dass die Kommunalaufsicht die Ausweitung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum Jahre 2021 avisiert hat.

 

Abschließend möchte Herr Stv. Schmidt-Schwan, fraktionsloses Ratsmitglied, mit aufgenommen wissen, dass das Unternehmen eine Mitschuld trägt.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt aufgrund der Ausführungen des Kämmerers zur Kenntnis, dass die Kommunalaufsicht die Ausweitung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum Jahre 2021 avisiert hat und beschließt zur Sicherung der Liquidität die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte Kassenkreditsatzung und setzt die Höhe der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 130 Mio. Euro fest.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig (bei 1 Enthaltung).

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage