23.10.2014 - 13 Stromnetzerneuerung der regionetz GmbH in den J...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Herzog, regionetz GmbH, stellt dem Ausschuss für Stadtentwicklung die geplante Stromnetzerneuerung der regionetz GmbH in den Jahren 2014 und 2015 vor. Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Stv. F. Brandt, CDU-Fraktion, fragt nach, ob die regionetz GmbH Investitionen tätige, die nicht notwendig seien, die jedoch getätigt werden, um den Wert der Firma hoch zu halten. In diesem Zusammenhang fragt er nach, ob der Strompreis sinken würde, wenn diese Investitionen nicht getätigt würden. Zum Abschluss fragt er, nach welchen Kriterien die Streckenerneuerung vorgenommen werde.

 

Herr Herzog führt aus, dass es seit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes  eine unternehmerische Trennung zwischen Netzbetreiber und Vetrieb bei Energieversorgungsunternehmen gebe. Somit könne der Bürger frei wählen, welchen Netzbetreiber er auswähle. Ausbleibende Investitionen führen insofern nicht dazu, dass der Strompreis sinke.

Die Strecken, die erneuert werden sollen, richten sich nach der derzeitigen oder zukünftigen Auslastung oder weisen einen erhöhten Erneuerungsbedarf auf.

 

Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum, bedankt sich für den Vortrag und würde es begrüßen, wenn über dieses Thema regelmäßiger im Ausschuss berichtet würde. Außerdem bittet er darum, dem Ausschuss mitzuteilen, welche Maßnahmen in den nächsten 2 Jahren realisiert werden sollen.

 

Herr Herzog schlägt daraufhin vor, regelmäßig über die Maßnahmen der regionetz GmbH zu berichten. Die in den nächsten 2 Jahren zu realisierenden Maßnahmen werde er schriftlich nachreichen, damit diese der Niederschrift als Anlage beigefügt werden können.

 

Herr Stv. Brandt merkt an, dass die CDU-Fraktion unter der Prämisse zustimmen werde, dass die Erneuerungen notwendig seien und dass der Verbraucherpreis durch die Erneuerungen nicht beeinflusst werde.

 

Herr Stv. Sadi Ünal, SPD-Fraktion, fragt nach, wer nach den Sanierungsarbeiten für Jahre später auftretende Schäden an der Aufbruch- bzw. Schnittstelle verantwortlich gemacht werden könne.

 

Herr Herzog erklärt, dass solche Gewährleistungsbelange über den Konzessionsvertrag geregelt werden. Diese seien in den meisten Kommunen auf 5 Jahre festgesetzt.

 

Herr Stv. Brandt fragt nach, ob diese Arbeiten auch bei uns festgehalten werden, um genau nachvollziehen zu  können, wann wer welche Arbeiten ausgeführt habe und die Gewährleistungsfristen in Anspruch nehmen zu können, wenn Schäden auftreten.

 

Herr Stv. Willms regt in diesem Zusammenhang an, regelmäßig Begehungen vor dem Fristablauf vorzusehen.

 

Frau Lo Cicero-Marenberg führt aus, dass die Neuorganisation des Straßenkatasters auch ein Aufbruchkataster vorgesehen habe, um dies entsprechend nachzuhalten. In der Vergangenheit gab es ein solches Kataster nicht, Genehmigungen für die Aufbrüche, Abnahme etc. erfolgen seitens des  ETD.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Gesamtmaßnahme zu.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig (bei 1 Enthaltung)

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen