13.11.2014 - 11 22. Änderung der Satzung über die Erhebung von ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Erster Beigeordneter Kahlen teilt mit, dass die Kosten der Alsdorfer Friedhöfe nicht mehr zu decken seien. Er weist darauf hin, dass große Flächen auf Friedhöfen keine Berücksichtigung bei der Gebührenerhebung fänden. Die Kosten, die durch gebührenneutrale Leistungen entstanden seien, beliefen sich auf über

290.000,00. Diese Kosten seien nicht auf den Gebührenzahler umzulegen und verblieben dadurch belastend im städtischen Haushalt. Das Institut für kommunale Hauswirtschaft, hier Herr Diplom Ökonom Goebel, sei beauftragt worden, eine Gebührenkalkulation sowie ein Nutzungskonzept für die Alsdorfer Friedhöfe zu erarbeiten und vorzustellen. Des Weiteren gibt Herr Erster Beigeordneter Kahlen zur Kenntnis, dass der Tarifbestand bei der vorzeitigen Einebnung von Gräbern zu hoch sei. Er werde hier eine zeitliche Befristung in den Gebührenstand einfließen lassen, sodass je nach Nutzungsdauer und vorzeitiger Einebnung eine Staffelung erfolgen könne. Diesbezüglich werde eine Sitzungsvorlage für die nächste Sitzung des Rates der Stadt vorbereitet.

 

Im Anschluss stellt Herr Diplom Ökonom Goebel das Nutzungskonzept für die Alsdorfer Friedhöfe vor.

 

Die Präsentation des Herrn Diplom Ökonom Goebel ist als Anlage der Originalniederschrift beigefügt.

 

Herr Bürgermeister Sonders nimmt Bezug auf den Antrag der CDU-Fraktion vom heutigen Tage, die Gebühren für die Leistungen “Kinderreihengräber“, „Kindersargbestattung“ und „Bestattung Leibesfrüchte“ unverändert zu lassen, und teilt mit, dass der Beschluss wie folgt geändert werde:

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte 22. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Alsdorf vom 11.12.1981 mit den durch die CDU-Fraktion vorgebrachten Änderungen.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 22. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Alsdorf vom 11.12.1981 unter der Berücksichtigung der von der CDU-Fraktion vorgebrachten Änderungen.

 

Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=841&TOLFDNR=10673&selfaction=print