27.11.2014 - 5 Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Datum:
- Do., 27.11.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Frau Lo Cicero-Marenberg, techn. Beigeordnete, informiert die Mitglieder darüber, dass auf Antrag der unmittelbar benachbarten Eigentümer bereits in einer vergangenen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung das Plangebiet erweitert worden sei. Nun werde eine nochmalige Erweiterung des Plangebietes angestrebt, diesbezüglich verweist sie auf die beigefügten Lagepläne zur Vorlage. Durch eine nochmalige Erweiterung des Plangebietes würden die begünstigenden Voraussetzungen des § 13 a BauGB für das Plangebiet entfallen. Diese galten neben der beschränkten Plangebietsgröße insbesondere auch dadurch, dass für das Plangebiet bereits ein früherer Bebauungsplan vorlag und ein ökologischer Ausgleich entsprechend nicht erforderlich war. Schwierigkeiten seien zudem hinsichtlich der in diesem Antrag vorgeschlagenen Erschließungsfläche zu erwarten, die über mehrere Grundstücke in Fremdeigentum verlaufe. Dort sei zu einem späteren Zeitpunkt die Notwendigkeit eines Umlegungsverfahrens zu befürchten. Die jetzige konkrete Investorenplanung auf dem Hauptgrundstück und eine Planausdehnung mit etwaigem Umlegungserfordernis sollte man jedoch in zwei verschiedenen Verfahren behandeln. Zunächst gelte es, das investorenseitig verfolgte Planverfahren, welches vor geraumer Zeit schon eingeleitet wurde, nun voranzubringen und dabei die Belange der Antragsteller vorausschauend zu berücksichtigen, indem man bereits eine Straßenfläche zur Erschließung des dahinterliegenden Bereiches planungsrechtlich vorsehe. Ein Vorteil des späteren separaten Verfahrens sei auch, dass man bereits auf die Erfahrungen der Gutachten zur Entwässerung, etc. zurückgreifen könne und das hiesige Verfahren von eigentumsrechtlichen Konflikten freigehalten werde.
Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum, SPD-Fraktion, stellt fest, dass heute demnach dem Punkt c) des Beschlussvorschlages gefolgt werden müsste.
Herr Stv. Lothmann, CDU-Fraktion, fragt nach, ob die zur weiteren Erschließung erforderliche Stichstraße im jetzigen Planverfahren berücksichtigt werde.
Frau Lo Cicero-Marenberg verdeutlicht anhand der Anlagen, dass die geplante Stichstraße im jetzigen Verfahrensstand Berücksichtigung gefunden habe.
Herr Malecha, Grüne-Fraktion, merkt an, dass im beiliegenden Plan die Henri-Dumont-Straße versehentlich als Oidtweilerweg betitelt wurde und weist auf die falsche Schreibweise des Oidtweilerweges hin. Er bitte darum, die Punkte a), b) und c) einzeln abzustimmen und merkt für die Grüne-Fraktion an, dass diese Punkt a) des Beschlussvorschlages favorisiere, die Angelegenheit vorerst nicht weiter zu verfolgen.
Herr Stv. Plum stellt den Beschlussvorschlag c) der Verwaltung zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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