27.11.2014 - 13 Energiewende auch in Alsdorf praktizieren Ausw...

Beschluss:
unverändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll:

Die technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, weist darauf hin, dass Herr Wiese, FG 2.1, sich neben seinem normalen Sachgebiet mit der Erstellung dieser ausführlichen Vorlage beschäftigt habe, insofern habe die aufwendige Bearbeitung für diese fundierte Bearbeitung auch einige Zeit in Anspruch genommen. Sie bedankt sich bei der Planungsabteilung ausdrücklich für diese Leistung und weist darauf hin, dass durch die hausinterne Bearbeitung erhebliche Kosten für externe Gutachten eingespart wurden.

 

Herr Wiese, FG 2.1, hält einen Vortrag zur Energiewende in Alsdorf  und stellt den Mitgliedern des Ausschusses die Potentialflächen und deren detaillierte Herleitung vor. Dieser Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Stv. Plum, SPD-Fraktion, lobt die Verwaltung für die detaillierte Ausarbeitung.

 

Herr Stv. Lothmann, CDU-Fraktion, erkundigt sich,

-nach einer Karte zu den einzelnen Windkraftkonzentrationszonen für die Mitglieder des Ausschusses;

-nach etwaigen Kooperationen der Städte untereinander beim Ausweisen solcher Flächen;

-nach einer etwaigen Herausnahme der Fläche 3.5 (blaugestrichelte Linie), die sich seiner Meinung nach zu nahe an der Siedlung befinde;

-nach den Abständen von Windanlagen zu Teichen, Seen oder ähnlichen Flächen, da bspw. Zugvögel mit den Anlagen oftmals kollidieren.

 

Herr Stv. Schmidt-Schwan, DIE LINKE, fragt nach, inwieweit die Planungen für den Bereich1 mit der Städteregion abgestimmt und berücksichtigt worden seien und ob die Bedenken der NATO bzgl. Störung des Flugverkehrs „AWACS“ durch die Windkrafträder geprüft und die Bedenken berechtigt seien.

 

Herr Stv. Loosz, SPD-Fraktion,  weist darauf hin, dass im Suchraum 1 und 3 die Entwicklung der Gewerbeflächen zu bevorzugen seien.

 

Herr Stv. Plum fragt nach, warum im Suchraum 1.4  noch keine Anlage vorhanden, aber im Plan bereits ausgewiesen sei.

 

Die technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, weist darauf hin, dass es sich beim Suchraum 1.4 um geplante Anlagen handele, Genehmigungsbehörde sei jedoch nicht die Stadt, sondern die Städteregion. Diesbezüglich laufe bereits ein Antragsverfahren, der Anlagenbetreiber und die Wehrbereichsverwaltung befinden sich jedoch z. Zt. in einem Rechtsstreit aufgrund gegenteiliger Auffassungen zur freizuhaltenden Richtfunkstrecke und etwaiger Störungen im Radarbereich.

 

Herr Assessor Hermanns ergänzt, dass das Verfahren in der 1. Distanz beendet, das Urteil  jedoch noch nicht rechtskräftig sei. Da die Stadt jedoch nicht Genehmigungsbehörde sei, sondern die Städteregion, sei sie an dem Verfahren auch nicht beteiligt gewesen.

 

Frau Lo Cicero-Marenberg führt weiter aus, dass man auf der Fläche 3.5 durch die Landschaftsschutzfestsetzungen wahrscheinlich auch keine Anlage errichten könne, da diese Landschaftsschutzfestsetzungen gewichtige und abwägungsrelevante Gründe gegen die Errichtung von Windenergieanlagen liefere.

Die Aspekte wie Schutz der Zugvögel werden in den nächsten Verfahrensschritten (Artenschutz)  vertiefend untersucht.

Die Verwaltung empfehle ebenfalls, die bestehende Ausweisung von Gewerbe- bzw. Industriegebietsflächen nicht durch eine Windenergienutzung einzuschränken, da diesbezüglich andere Flächen im Außenbereich vorrangig zu betrachten wären.

Angesichts der jetzigen Ausgangssituation (es handelt sich um eine Studie im Vorfeld eines ggf. künftig zu beschließenden Flächennutzungsplanänderungsverfahrens), erfolge eine Beteiligung der Nachbarkommunen erst in einem künftigen Verfahrensschritt.

 

Herr Wiese merkt an, dass die Windgeschwindigkeitenkarte des Landes als Grundlage für die Erstellung der Vorlage genommen wurde. Die Wirtschaftlichkeit einer Windenergieanlage hänge insbesondere auch von der Windgeschwindigkeit ab und dürfe nicht unterschritten werden. Im gesamten Alsdorfer Stadtgebiet werde diese Schwelle leicht überschritten.

Die Windenergieanlagen dürfen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, damit sie Flugverkehre nicht tangieren. Diese decke sich auch mit den Erkenntnissen aus dem Beteiligungsverfahren der Stadt Eschweiler. Mehr lasse sich hierzu zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht sagen.

 

Herr Malecha, Grüne-Fraktion, lobt die detaillierte Ausarbeitung der Verwaltung. Die Grundlage für die weiteren Entscheidungen und ein genauer Überblick über die mögliche Flächennutzung der Windenergie sei damit gegeben. Nun könne die Verwaltung die Flächen in den Flächennutzungsplan einarbeiten und weitere Abstimmungen können immer noch im Einzelgutachten erfolgen. Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag a) weiter zu verfolgen.

 

Herr Stv. Lothmann stellt aus seiner Sicht fest, dass nur die Flächen 1 und 4 zur Ausweisung von Windenergie realistisch seien. Jedoch könne heute noch kein konkreter Beschluss hierzu gefasst werden, da man die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes abwarten möchte. Er bittet darum, diesen Punkt zu vertagen.

 

Herr Stv. Loosz stimmt den Ausführungen des Herrn Stv. Lothmann zu.

 

Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum, macht darauf aufmerksam, dass heute nur entschieden werde, ob der Punkt weiter verfolgt werden solle.

 

Frau Lo Cicero-Marenberg ergänzt, dass heute lediglich der Beschluss gefasst werde, ob dieses Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes weiter verfolgt werden solle. In diesem Falle würde dem Ausschuss für Stadtentwicklung von der Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage für ein FNP-Änderungsverfahren in einer der nächsten Sitzungen erstellt. Es werde sich dann im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit ergeben, welche dieser potentiellen Flächen überhaupt zum Tragen kommen. Wie der heutige Vortrag und die Diskussion zeige, gehe die Verwaltung davon aus, dass einige Flächen in der vertiefenden Betrachtung entfallen werden.

 

Herr Stv. Lothmann fragt aufgrund dessen nach, inwieweit es sinnig sei, eine Fläche weiter zu prüfen und mit zu verfolgen, die nicht gewünscht werde.

 

Frau Lo Cicero-Marenberg, bittet darum, die Systematik der fachlichen Arbeit, alle Suchräume zu bearbeiten, nicht zu unterbrechen. Durch die Ausweisung von Windkonzentrationszonen im FNP finde eine planungsrechtliche Steuerung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich statt, mit einer Sperrwirkung  für die Bereiche außerhalb dieser Zonen. Werden potentielle Anlagenbetreiber in ihren Möglichkeiten eingegrenzt, bestehe jedoch auch stets das Risiko einer rechtlichen Überprüfung des Zustandekommens solcher Vorrangzonen, bspw. im Zuge einer Klage.  Daher sei es unabdingbar, dass das Zustandekommen der Konzentrationszonen  auf einer systematischen Untersuchung unter den einschlägigen fachlichen Aspekten basiere. Die Stadt habe darüber hinaus auch die Möglichkeit der Abwägung zwischen unterschiedlichen Belangen, bspw. die Nutzung ausgewiesener Gewerbeflächen stärker zu gewichten als für die Bereitstellung bzw. Einschränkung durch etwaige Windenergieanlagen.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Alsdorf beschließt die Ausweisung neuer Windvorrangzonen im Flächennutzungsplan der Stadt Alsdorf weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung eine beratungsreife Vorlage zu erarbeiten.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit (bei 1 Gegenstimme)

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=847&TOLFDNR=10717&selfaction=print