27.11.2014 - 12 Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in E...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Stv. Gandelheidt, SPD-Fraktion, erklärt, dass die SPD-Fraktion sich in der Wardener Bürgerschaft umgehört habe und daraus hervorgehe, dass sie keine prinzipiellen Vorbehalte gegenüber der Windenergie haben. Jedoch solle eine gewisse Distanz zum Ortsteil Warden bei der Positionierung der Anlagen eingehalten werden, in diesem Zusammenhang verweist er auf die örtliche Naherholungsfrequentierung und räumliche Spezifika.

 

Herr Stv. Lothmann, CDU-Fraktion, erläutert, dass auch er sich ein Meinungsbild in Warden eingeholt habe und danach die eingezeichnete Fläche auf Anlage 3 der Vorlage von den Bürgern mehrheitlich skeptisch gesehen werde. Ihm wurde ebenfalls die Betrachtung der subjektiven und objektiven Nähe der Windkrafträder zu Bedenken gegeben. Die CDU-Fraktion habe mit der Errichtung der geplanten Windparkanlage kein Problem, wenn der bestehende Landschaftsraum mit seinen Besonderheiten berücksichtigt werde und dabei gewissermaßen auch ein Höhenrahmen unter Berücksichtigung der vorhandenen Anlagen eingehalten werde.

 

Die technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg erläutert, dass das in der Örtlichkeit einzeln stehende Windkraftrad eine Anlage älteren Typs sei.  Dieses habe eine Höhe von insgesamt ca. 130 Metern und eine Narbenhöhe von 90 Metern.  Der weiter hinten liegende  Windpark (auf Gemeindegebiet Aldenhoven) weise eine Gesamthöhe von 175 Metern aus.  Der jetzt angestrebte Windkraftpark seitens der Stadt Eschweiler sei mit einer möglichen Höhe von 173 bis 187 Metern geplant.

 

Herr Stv. Lothmann weist darauf hin, dass man in diesem Zusammenhang darauf achten müsse, die neuen Anlagen aufgrund ihrer Größe und angesichts der Fassung des Landschaftsraumes mit einer Gehölzstruktur entlang eines stark zur Naherholung frequentierten Wirtschaftsweges ein Stück weiter hinten aufzustellen.

 

Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum, SPD-Fraktion, stellt fest, dass es eine fast identische Meinung zwischen SPD- und CDU-Fraktion für die Beschlussfassung gebe, dass die Stadt Alsdorf gegenüber der Stadt Eschweiler keine Bedenken erhebe, wenn sie den Belangen der Wardener Bürgern nachkomme und die Zone ein Stück einzukürzen.

 

Frau Lo Cicero-Marenberg ergänzt die Ausführungen des Herrn Stv. Plum und schlägt vor, den genauen Bereich der ein zu kürzenden Zone der Stadt Eschweiler anhand eines Planes mitzuteilen (Wirtschaftsweg mit Gehölzstrukturen als räumliche Grenze). Dieser werde der Stellungnahme der Stadt Alsdorf entsprechend beigefügt.

 

Herr Malecha, Grüne-Fraktion, fragt nach, ob es die Möglichkeit gebe, in einem Bebauungsplanverfahren Einfluss auf die Höhe der  Windkraftanlagen zu nehmen. Dieses Verfahren könnte sich in Zukunft auch für andere Flächen anbieten.

 

Frau Lo Cicero-Marenberg führt aus, dass dies prinzipiell möglich sei. Jedoch habe die Höhenbeschränkung von Windenergieanlagen in Bebauungsplänen in der Praxis inzwischen deutlich an Relevanz verloren, denn man finde unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kaum noch Anlagenbetreiber, die Anlagen unter 150 Metern errichten. Insofern stelle sich diese Frage der planungsrechtlichen Höhenreglementierung für viele Gemeinden im Zuge des Repowerings gar nicht mehr.

 

Herr Stv. Dr. Andreas Brandt, CDU-Fraktion, fragt nach, warum nur 600 Meter Abstand zum Ortsteil Warden eingehalten werden müssten, seines Wissens nach werde ein Abstand von 1.500 Metern zur nächsten Wohnbebauung empfohlen. Er zweifelt die Wohnqualität bei einem 600-m-Abstand zur Wohnbebauung an. Desweitern fragt er nach, ob durch diese Begrenzung dann auch eine weitergehende Bebauung in diese Richtung nicht mehr möglich wäre.

 

Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum weist auf die Anlage 3 der Vorlage hin. Dort könne man die Landschaftsbereiche erkennen, die seines Wissens nach keine Erweiterung der Wohnbebauung zulassen.

 

Frau Lo Cicero-Marenberg ergänzt, dass prinzipiell die Möglichkeit für eine künftige Flächennutzungsplanänderung bestehe, um weitere Wohnbauflächen auszuweisen. Im hiesigen Falle sei jedoch auch auf die angrenzenden Landschaftsplanfestsetzungen sowie topografische Betrachtungen hinzuweisen.

Zum Abstand führt sie mit Verweis auf die derzeitige Erlasslage aus, dass es einen Pauschalwert für die einzuhaltenden Abstände zu Windenergieanlagen nicht gebe, vielmehr obliege dies jeweils der Einzelfallprüfung. 1.500 Meter könnten zudem in dichter besiedelten Bereichen überhaupt nicht eingehalten werden. Die entsprechende Konzentrationszone der Stadt Alsdorf aus dem Flächennutzungsplan 2004 beruhe bspw. auf einem  500-m-Abstandsradius. 

 

Zum Abschluss lässt der Vorsitzende, Herr Stv. Plum über den Beschlussentwurf abstimmen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Alsdorf nimmt die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes – Konzentrationszonen für Windenergieanlagen – der Stadt Eschweiler zur Kenntnis und äußert gegenüber der Planung keine Bedenken, wenn die geplante Konzentrationszone um die Fläche - Am Viehweg (südwestlich des 2. Feldweges-Planmarkierung) reduziert wird.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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