04.12.2014 - 4 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Al...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Zu Punkt 3 des Beschlussvorschlages ist der Bürgermeister nicht stimmberechtigt.

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Beschluss:

  1. Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 18.11.2014 und unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes Nr. 01/2013 des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.10.2014 stellt der Rat der Stadt Alsdorf den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2013 in der Fassung vom 30.09.2014 fest.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag des Jahres 2013 der Ergebnisrechnung in Höhe von 9.044.251,36 €. Der Jahresfehlbetrag wird durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

  1. Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96 Abs. 1 S.4 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilen.
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Abstimmungsergebnis:

1.Einstimmig

2.Einstimmig

3.Einstimmig