04.12.2014 - 7 Neufassung der Satzung über die Inanspruchnahme...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll:

Herr Bürgermeister Sonders weist darauf hin, dass sich die Präambel der Satzung wie folgt geändert habe, da in der alten Fassung die Paragraphen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) nicht mehr stimmen.

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV.NW.S. 666/SGV.NRW. 2023), des § 41 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 (GV.NW.S. 122/SGV.NRW. 213) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV.NW.S. 712/SGV.NRW. 610), jeweils in ihren derzeitigen Fassungen, hat der Rat der Stadt Alsdorf in seiner Sitzung vom 04.12.2014 nachfolgende Satzung beschlossen:

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Alsdorf unter Berücksichtigung der neu vorgelegten Präambel.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=849&TOLFDNR=11054&selfaction=print