04.12.2014 - 17 Gebührenkalkulation Grundstücksentwässerungsanl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Bürgermeister Sonders weist darauf hin, dass sich die Präambel der Satzung wie folgt geändert habe:

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), der §§ 1, 2, 4, 6, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712 / SGV. NRW. 610) sowie der §§ 51 ff des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) vom 25.06.1995 (GV. NW. S. 926 / SGV. NRW. 77) - jeweils in den zurzeit geltenden Fassungen - hat der Rat der Stadt Alsdorf in seiner Sitzung am 04.12.2014 folgende 10. Änderung der Satzung der Stadt Alsdorf über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 20.06.1989 beschlossen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt die 10. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der als Anlage der Originalniederschrift beigefügten Fassung unter Berücksichtigung der neu vorgelegten Präambel.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=849&TOLFDNR=11055&selfaction=print