19.03.2015 - 15 Sicherung der Förderschulstandorte in den Städt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Do., 19.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:
Aufgrund der geltenden Rechtslage und der derzeitigen Schülerzahlen der Förderschulen in den Städten Alsdorf und Herzogenrath wird zum Erhalt der Standorte in beiden Städten den beiden Varianten der als Anlage der Originalniederschrift beigefügten „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale-soziale Entwicklung und Sprache im Verbund“ zwischen den vorgenannten Städten zugestimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
Sofern die gemäß der gesetzlichen Bestimmungen erforderliche Mindestzahl von 144 SchülerInnen an einem der beiden Standorte nicht erreicht wird, ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung bereits zum Schuljahr 2015/16 in Kraft zu setzen.
Stichtag hierfür ist der 08.05.2015.
Hauptstandort der beiden Schulen wird die Schule werden, die zum vorgenannten Stichtag die höchste Schülerzahl hat.
Sollten beide Standorte zum Schuljahr 2015/16 die erforderliche Mindestzahl erreichen, ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Schuljahresbeginn 2016/17 umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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