03.02.2015 - 8 Bebauungsplan Nr.328 – Am Weiher a) Aufstellung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Datum:
- Di., 03.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll:
Herr Stv. Heidenreich, Grüne-Fraktion, weist darauf hin, dass die jetzigen Grünbereiche rund um den Weiher weitestgehend so erhalten bleiben sollen, wie sie sich heute darstellen. Aufgrund der vorrangegangenen Diskussion zum Masterplan beantragt er den Beschlussvorschlag b) folgendermaßen zu ändern:
„Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Vorzugsvariante sowie die anderen vorgestellten Varianten zur Kenntnis und zur Grundlage für das Bebauungsplanverfahren – Am Weiher.“
Herr Stv. Maul, CDU-Fraktion, erkundigt sich nach der Möglichkeit, den Bolzplatz bei der Variante 3a und 3b ein Stück zu verlegen, da es seiner Meinung ungünstig sei, den Bolzplatz direkt neben den Grundstücken zu planen.
Frau Lo Cicero-Marenberg, Technische Beigeordnete, merkt an, dass der Bolzplatz keine geplante, sondern eine vorhandene Anlage sei. Sie empfiehlt, aus Kostengründen von der Verlegung eines vorhandenen Bolzplatzes Abstand zu nehmen. Um die Realisier- und Umsetzbarkeit der beiden neben dem Bolzplatz geplanten Bebauung abschätzen zu können, müsse ein entsprechendes Lärmgutachten in Auftrag gegeben werden müssen, insofern sei auch dieser Aspekt noch nicht abschließend.
Herr Stv. Maul, CDU-Fraktion, äußert qualitative Bedenken hinsichtlich der geplanten unteren Bebauungsreihe. Den Eigentümern der Grundstücke werde der Blick auf den Weiher durch die vorhandene Baumreihe verwehrt und die Grundstücke würden überwiegend im Schatten liegen. Er schlägt vor, die Grundstücke etwas weiter nach oben zu verlegen.
Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum, erklärt, dass ein solches Problem auch bei anderen Bebauungsplänen gegeben sei und verweist dabei bspw. auf den Bebauungsplan zum ehem. VABW-Gelände. Auch dort gebe es einen Baumbestand, der zum Teil erhalten werden solle. Der Erhalt der Baumkulisse zum Weiher habe bei der Planung Berücksichtigung gefunden und er könne nicht nachvollziehen, wer versprochen habe, dass die unteren Grundstücke einen freien Blick auf den Weiher genießen sollen.
Die technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg weist darauf hin, dass sich in diesem Bereich bereits eine große baulich überformte Fläche (insbes. Sportplatz) befinde. Die Geländemodulation solle dort erhalten bleiben, die unteren Grundstücke hätten zudem den Vorteil des direkten Zugangs in den Weiherbereich. Das vorhandene Grün zum Weiher solle erhalten bleiben und es werde wohl auch Bauinteressierte für diesen Bereich geben, die eben diese dichte Eingrünung als Vorteil empfinden.
Herr Stv. Heidenreich, Grüne-Fraktion, erklärt, dass er der Aufstellung des Bebauungsplanes heute nicht zustimmen könne, da dem Bebauungsplan nicht zu entnehmen sei, welche Bäume geschützt werden und wie sich das Gelände am Ende darstelle. Deshalb bittet er nochmals darum, die genaueren Pläne in die vorgezogene Bürgerbeteiligung einzubringen.
Herr Malecha, Grüne-Fraktion, ergänzt, dass der jetzige grüne Charakter des gesamten Naherholungsgebietes unbedingt erhalten bleiben und die geplante Bebauung sich in den jetzigen Charakter einfügen solle, ohne ihn zu verändern.
Herr Stv. Plum, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung stellt den geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.
Herr Stv. Heidenreich, Grüne-Fraktion, weist nochmals darauf hin, dass die Grüne-Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht mittragen könne, da sie sich nicht auf eine Variante festlegen möchte und bittet um Zustimmung zu der Beschlussvorschlagänderung der Grüne-Fraktion.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
a) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 328 – Am Weiher –. Die Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.
b)billigt die städtebauliche Variante 3B als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren Nr. 328 – Am Weiher – unter weiterer Berücksichtigung der vorgestellten anderen Varianten.
c)beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Anlagen zur Vorlage
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