03.02.2015 - 5 Masterplan Ofden Beschlussfassung über die vorg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Datum:
- Di., 03.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll:
Der Vorsitzende Herr Stv. Plum weist darauf hin, dass der vorliegende Beschlussentwurf aufgrund der Absetzung des öffentlichen TOP 6 – Bonhoefferstraße geändert werden müsse.
Frau Lo Cicero-Marenberg, Technische Beigeordnete, berichtet, dass die evangelische Kirche jüngst erklärt habe, von ihren bisherigen KITA-Planungen in Ofden aus finanziellen Gründen Abstand nehmen zu müssen. Folglich müssten alle diese Thematik betreffenden Punkte aus den Beratungen herausgenommen werden und der Punkt b) des Beschlussvorschlages umformuliert werden.
Herr Stv. F. Brandt, CDU-Fraktion, fragt nach, warum man den Masterplan immer wieder neu entscheiden müsse. Zudem weist er darauf hin, dass überlegt werden müsse, ob ein neuer Kindergarten gebaut werde oder der alte Kindergarten erhalten bleibe. Dabei solle man insbesondere die jetzt avisierte Stadtteilentwicklung (mit neuer Bebauung folglich Zuzug von Familien) sowie die Ortsnähe von Kellersberg und Ofden betrachten; ggf. sei auch das Konzept für den Kindergarten Kellersberg (U3 Betreuung) neu zu überdenken.
Der Vorsitzende Herr Stv. Plum merkt an, dass sich der Masterplan Ofden mit der Gesamtsituation Ofdens befasse. Die Standort der KITA bzw. der ehemaligen evangelischen Kirche seien insofern nur ein Teilaspekt des Masterplans.
Frau Lo Cicero-Marenberg, Technische Beigeordnete, weist darauf hin, dass die von Herrn Stv. F. Brandt angesprochene Thematik des Kindergartens im nächsten Jugendhilfeausschuss Anfang März diskutiert und zuständige Herr Spaltner, Dezernent, sich diesbezüglich noch vorbereitend mit der Politik in Verbindung setzen werde. Zum Masterplan Ofden erklärt sie, dass dieser verschiedene Aufgabenstellungen beinhalte, neben den Bebauungsplänen bspw. auch die Thematik der Nahversorgung, des ruhenden Verkehrs etc., die die Verwaltung abarbeiten müsse. Sie bittet daher darum, die anderweitigen Beschlüsse zum Masterplan zu fassen, um diesen Aspekten Rechnung zu tragen.
Herr Otte und Herr Wiese FG 2.1, halten im Anschluss einen ausführlichen Powerpoint-Vortrag über die Auswertung der Bürgerbeteiligung zum Masterplan Ofden und den im März 2014 abgehaltenen Bürger-Workshop. Sie verweisen dabei auf die heutige Vorlage, in der alle Anregungen, Bedenken und Anliegen sowie die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung eingearbeitet und Punkt für Punkt dargestellt wurden.
Herr Malecha, Grüne-Fraktion, bedankt sich bei der Verwaltung für diesen ausführlichen Vortrag. Er merkt an, dass man sich im politischen Rahmen bereits ausgetauscht habe und regt an, den Bürger vorab in einer vorgezogenen formloseren Bürgerbeteiligung über alle Schritte zu informieren, bevor man den Auftrag an die Verwaltung erteile, die Bebauungspläne weiter zu verfolgen. Aus diesem Grunde bittet er darum, den Beschluss zu ändern und den geänderten Beschluss zur Abstimmung zu stellen:
„Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Ausarbeitung des Masterplanes Ofden als Grundlage für nachfolgende konkretisierende Planungen im Stadtteil Ofden sowie die Durchführung einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung.“
Herr Stv. Plum, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, merkt an, dass er keinen Unterschied zwischen dem normalen Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens und der von Herrn Malecha vorgeschlagenen Vorgehensweise, feststellen könne.
Frau Lo Cicero-Marenberg, Technische Beigeordnete, verweist darauf, dass sie die heutige Beschlussfassung für die Weiterarbeit der Verwaltung als dringend erforderlich ansehe. Hinsichtlich des Verfahrensablaufs der Bebauungspläne sei es das Ziel, dass sich der Ausschuss heute mit den verschiedenen Varianten ausführlich auseinandersetze und erkläre, welche als Vorzugsvariante weiter zu verfolgen sei. Sie bestätigt, dass in den jeweiligen einzelnen Bebauungsplanverfahren nochmals die entsprechenden Öffentlichkeitsbeteiligungen stattfinden.
Herr Stv. Heidenreich, Grüne-Fraktion, erklärt, dass die Grüne Fraktion den Masterplan zur Kenntnis nehmen werde und bei den Bebauungsplänen beschließe, vorab in eine Bürgerbeteiligung zu gehen, um dann dort nochmals alle Varianten diskutieren zu können. Die Grüne Fraktion sei der Auffassung, dem Bürger alle Varianten in der vorgezogenen Bürgerbeteiligung vorzustellen, um dann ein Meinungsbild erstellen zu können, welche Variante der Bürger bevorzuge. So sei seiner Meinung nach eine vorherige politische Vorfestlegung ausgeschlossen.
Herr Stv. F. Brandt, CDU-Fraktion, unterstützt den Vorschlag der Grüne-Fraktion und verweist nochmals auf die Problematik der Kindergärten.
Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum weist darauf hin, dass in Folge noch Beschlüsse zu den Bebauungspläne in Ofden auf der Tagesordnung stünden, die nach diesem Diskussionsstand dann nicht gefasst werden können.
Frau Lo Cicero-Marenberg, Technische Beigeordnete, macht darauf aufmerksam, dass nach den einschlägigen Verpflichtungen des Baugesetzbuchs bei Beschluss eines Bebauungsplanes der Plangebietsumgriff bestimmt werden müsse. Daher habe die Verwaltung eine bevorzugte Planvariante in den Beschlussvorschlag aufgenommen. Das schließe aber nicht aus, sich mit den anderen Varianten innerhalb des Verfahrens bzw. in den entsprechenden Öffentlichkeitsbeteiligungen auseinander zu setzen. Sie bittet darum, heute den vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss zu erfassen, um das Verfahren formal zu eröffnen. Die Verwaltung könne dann auf Wunsch auch die anderen Varianten zum Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung machen. Im nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung sei beabsichtigt, für den Bereich Bonhoefferstraße eine neue Planvariante vorstellen.
Frau Schaal, FG 2.1, ergänzt, dass die Verwaltung auch noch nach der vorgezogenen Bürgerbeteiligung auf die Bürgerbelange eingehen könne, indem das Plangebiet entsprechend angepasst werde.
Herr Stv. Heidenreich, Grüne-Fraktion, verweist nochmals auf den Antrag der Grüne-Fraktion und betont, dass diese sich nicht auf eine Variante festlegen wolle. Er weist darauf hin, dass auch die nochmalige Beteiligung der Bürger bei den weiteren Aspekten, wie z.B. Verkehr, Parkplätze, Grün etc. von seiner Fraktion als wichtig und notwendig angesehen werde.
Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum verweist Herrn Stv. Heidenreich, Grüne-Fraktion, auf den ihm aus seiner jahrelangen Ratsarbeit bekannten Ablauf von Bauleitplanverfahren, die eine entsprechende Bürgerbeteiligung vorsehen.
Herr Assessor Hermanns macht darauf aufmerksam, dass die Bebauungsplanverfahren ergebnisoffen seien und auf einer bestimmten Grundlage basieren, die jederzeit vollständig geändert werden könne.
Herr Reichstein, Einwohner des Stadtteils Alsdorf-Ofden, erklärt dass er mit den vielen verschiedenen Planvarianten leben könne. Er fragt nach, inwieweit der zusätzliche Verkehr an der Einmündung Theodor-Seipp-Straße/B57 bedacht wurde und ob dort ein Kreisverkehr gebaut werden solle.
Herr Göttgens, FB4/FG 4.3, erläutert, dass bei der Erstellung des Masterplanes auch diverse verkehrstechnische Betrachtungen erfolgt seien. Hinsichtlich eines Kreisverkehrs an der Einmündung Theodor-Seipp-Straße/B57 sei man seit geraumer Zeit in Gesprächen mit dem Landesbetrieb Straßenbau, diese Thematik befinde sich jedoch noch in einem äußerst frühen Stadium. Um weiter arbeiten zu können, benötige die Verwaltung nun einen Arbeitsauftrag vom Ausschuss gemäß der Vorlage.
Frau Lo Cicero-Marenberg, Technische Beigeordnete, merkt angesichts des Straßenbaulastträgers Straßen NRW an, dass die Stadt hier nicht unmittelbar zuständig und insofern von Planungen Dritter abhängig sei. Der Masterplan Ofden befasse sich in erster Linie mit Thematiken, die von der Stadt handhabbar seien.
Herr Stv. Plum macht darauf aufmerksam, dass auch die Frage der Verkehre in den entsprechenden Bebauungsplänen ggf. gutachterlich geklärt werde und letztendlich ein Bebauungsplan keine Rechtskraft erlangen könne, wenn diese Fragen offen seien.
Im Anschluss stellt er den von der Verwaltung ergänzten Beschlussentwurf zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
a) beschließt nach Prüfung der Anregungen aus der Planungswerkstatt und der Bürgerbeteiligung, die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe mit Ausnahme des Bereiches Bonhoefferstraße/Festwiese.
b) beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Ausarbeitung des Masterplanes Ofden als Grundlage für nachfolgende konkretisierende Planungen im Stadtteil Ofden.
Anlagen zur Vorlage
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