04.11.2010 - 5 Bürgerbegehren gemäß § 26 Gemeindeordnung (GO N...

Beschluss:
abgelehnt
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Protokoll:

 

Herr Dezernent Spaltner, Dez. II, führt aus, dass die formelle Prüfung des Bürgerbegehrens ergeben habe, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erhaltung der Gerhart-Hauptmann-Schule in Alsdorf-Ost nicht erfüllt werden. Von daher unterbreitet er dem Rat der Stadt den Vorschlag, zu beschließen, das Bürgerbegehren gemäß § 26 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für unzulässig zu erklären.

 

Zunächst merkt Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, an, dass das Bürgerbegehren der Sitzungsvorlage nicht als Anlage beigefügt worden sei. Außerdem beanstandet er, dass die Bürgerinnen und Bürger dieser Initiative zur heutigen Sitzung des Rates der Stadt nicht eingeladen worden seien. Weiter nimmt er Bezug auf die Stellungnahme der Verwaltung und gibt zur Kenntnis, dass sich die GRÜNE-Fraktion gegen die Veräußerung der Alsdorfer Burg ausspreche. Seitens der GRÜNE-Fraktion werde das Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Deshalb beantragt Herr Stv. Heidenreich, das auch so zu beschließen bzw. sich mit den Bevollmächtigten des Bürgerbegehrens auf eine einvernehmliche Regelung zu verständigen und eine Kompromisslösung herbei zu führen. Des Weiteren möchte er, dass die Angelegenheit bis zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt noch einmal geprüft wird.

 

Im Anschluss hieran äußert Herr Stv. Wirtz, GRÜNE-Fraktion, die Bitte, die Angelegenheit noch einmal genau zu prüfen, damit Formfehler ausgeschlossen werden können.

 

Herr Bürgermeister Sonders führt hierzu aus, dass die vorgelegten Begründungen nach wie vor als rechtmäßig angesehen werden. Hinsichtlich der Anregungen werde in dieser Angelegenheit zusätzlich eine juristische Meinung eingeholt.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt Frau Stv. Wagner, dass diese im Großen und Ganzen die Ansicht der Verwaltung teile, jedoch hätten die Betroffenen detaillierter informiert werden müssen. Ferner macht sie auf das Fehlen des Bürgerbegehrens aufmerksam.

 

Auch Herr Stv. F. Krämer, SPD-Fraktion, vertritt die Auffassung, dass das Bürgerbegehren den Sitzungsunterlagen hätte beigefügt werden müssen. Die SPD-Fraktion schließe sich der Sachdarstellung der Verwaltung an. In diesem Zusammenhang unterbreitet er den Vorschlag, in dieser Angelegenheit heute keine Entscheidung zu treffen und den Themenpunkt in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt erneut zur Tagesordnung zu stellen.

 

Aus der weiteren Diskussion geht übereinstimmend hervor, zu diesem Tagesordnungspunkt heute keine Entscheidung zu treffen.

 

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Beschluss:

 

Nach kurzer Beratung beschließt der Rat der Stadt, in dieser Angelegenheit in der heutigen Sitzung keine Entscheidung zu treffen.

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Themenpunkt in der Sitzung des Rates der Stadt am 09.12.2010 erneut zur Tagesordnung zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig (bei 2 Enthaltungen).