10.03.2015 - 3 Fragestunde für Einwohner

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

 

Frau Andrea Nelles, wohnhaft in 52477 Alsdorf, die als Tagesmutter tätig ist, erkundigt sich, warum die Kinderfördersatzung nicht auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung stehe. Bereits auf der Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Dezember 2014 habe sie diesen Punkt vermisst.

 

 

Herr Schmidt, FG 3.2 – Jugend, informiert, dass es sich bei der Kinderfördersatzung um eine Satzung handelt, in der beispielsweise Elternbeiträge und Betreuungsformen in Kita und Kindertagespflegebereich geregelt werden. Da die Kinderfördersatzung nicht mehr up to date sei, bestehe Nachbesserungsbedarf.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) befasse sich zurzeit u.a. mit der Prüfung des Tagespflegebereiches. Auch die Ergebnisse dieser Prüfung sollen mit in die Kinderfördersatzung einfließen. Wenn die Eltern im Januar bzw. Februar ihre neuen Verträge mit dem Kindergarten abschließen, solle dies natürlich auf Grundlage einer gültigen Satzung erfolgen, erklärt Herr Schmidt. Diese Satzung solle auch zum Stichtag 01.08. des laufenden Jahres, wenn ein Kind in der Regel in den Kindergarten komme, Gültigkeit haben. Es sei davon auszugehen, dass eine Anpassung der Elternbeiträge frühestens zum 01.08.2016 erfolgen könne.

 

 

 

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