10.03.2015 - 9 Anfragen und Mitteilungen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, führt aus, dass er von Bürgern aus Hoengen darüber informiert worden sei, dass die Stadt Alsdorf einen massiven Eingriff in eine Kirschlorbeerhecke im Bereich Edelweißstraße/Narzissenstraße vorgenommen habe. Dazu möge die Verwaltung die folgenden Fragen beantworten:

 

  1. „Nach welchen Richtlinien werden solche „Formschnitte“ von Hecken durchgeführt?
  2. Inwieweit finden Natur- und Tierschutzaspekte auch außerhalb der gesetzlich festgelegten Schutzfristen – also in den Wintermonaten – Berücksichtigung, etwa, wenn bekannt ist, dass in den vorangegangenen Jahren regelmäßig Vögel in einer Hecke genistet haben? Wird der Pflegeschnitt dann entsprechend behutsam vorgenommen?
  3. Was hat die Verwaltung bzw. den Eigenbetrieb in dem beschriebenen Fall in Hoengen dazu bewogen, einen solchen von Anwohnern als nicht mehr verhältnismäßig empfundenen Radikalschnitt vorzunehmen?
  4. Wäre es nicht sinnvoll, die Anwohner vor einer solchen Maßnahme zu informieren bzw. deren Wünsche und Vorstellungen mit einzubeziehen?“

 

Dazu erläutert Herr Theißing, technischer Betriebsleiter ETD, dass sich der Kirschlorbeer großer Beliebtheit erfreue, der Strauch jedoch für die Natur hochgiftig sei. Weiter führt er aus, dass Blätter und Samen im Magen Blausäure freisetzen. Für heimische Insekten und Vögel sei dieser Strauch völlig ungeeignet. Bei dem beschriebenen Fall sei die Kirschlorbeerhecke bereits vor einigen Jahren vom Voreigentümer gepflanzt worden. Das Grundstück wurde zwischenzeitlich verkauft. Der jetzige Eigentümer habe um Rückschnitt der Kirschlorbeerhecke gebeten, da dieser seinerzeit aus Versehen auf städtischem Grundstück gepflanzt worden ist. Von daher sei diese Maßnahme vom Eigenbetrieb Technische Dienste vorgenommen worden.

 

Bezüglich der Kirschlorbeerhecke in dem beschriebenen Fall regt Herr Stv. Steinbusch, SPD-Fraktion, an, ggf. eine alternative Bepflanzung in Betracht zu ziehen. 

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