07.05.2015 - 1 Eröffnung der Sitzung

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Bürgermeister Sonders begrüßt die Damen und Herren Stadtverordneten, den

Vertreter der Presse, die erschienenen Zuhörer/-innen, die Mitarbeiter/-innen der

Verwaltung (Herrn Ersten Beigeordneten Kahlen, Dez. I, Herrn Dezernenten Spaltner, Dez. II, Frau Technische Beigeordnete Lo Cicero-Marenberg, Dez. III, Herrn Assessor Hermanns, Stabsstelle 1 – Recht, Herrn Kämmerer Hafers, FB 5 – Finanzen, Herrn Rosenkranz, städtisches Rechnungsprüfungsamt, Frau Filipenoks, FG 1.1 – Büro des Rates, sowie Frau Esser, FG 1.1 – Büro des Rates (Schriftführerin)).

 

Anschließend stellt Herr Bürgermeister Sonders fest, dass Einladung und Erläuterungen zur heutigen Sitzung allen Beteiligten form- und fristgerecht zugegangen sind. Des Weiteren stellt er die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

 

Zunächst gibt Herr Bürgermeister Sonders zur Kenntnis, dass zu

 

TOP 5: 23. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren

in der Stadt Alsdorf vom 11.12.1981

 

das Beratungsergebnis hätte nachgereicht werden sollen. Allerdings sei der Beschluss erst vorhin in der Sitzung des Hauptausschusses gefasst worden und somit bittet er darum, auf die Unterlagen des Hauptausschusses zurückzugreifen.

 

Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses:

 

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte 23. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Alsdorf vom 11.12.1981.

Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

Sodann stellt Herr Bürgermeister Sonders die Tagesordnung in der nun vorliegenden Form zur Abstimmung. Diese wird einstimmig angenommen.

 

Herr Stv. Wirtz, GRÜNE-Fraktion, meldet eine Anfrage für den öffentlichen Teil der

heutigen Sitzung an.

 

Nunmehr stellt Herr Bürgermeister Sonders die Frage, ob sich ein Mitglied des Rates der Stadt zu einem der Tagesordnungspunkte der heutigen Sitzung für befangen erklärt. Das ist nicht der Fall.

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