02.06.2015 - 1 Eröffnung der Sitzung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

Der stellv. Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Herr Stv. Friedel Wirtz (GRÜNE-Fraktion), begrüßt die Sitzungsteilnehmer und ebenso die Zuhörer, den Vertreter der Presse und die Mitarbeiter/-innen der Verwaltung (Herrn Dezernenten Spaltner, Dez. II, vom FG 3.2 – Jugend, Herrn Schmidt, Herrn Raida, Frau Weller, Frau Strack sowie Frau Dehos, FG 1.1 – Büro des Rates).

 

Des Weiteren teilt er mit, dass Herr Stv. Borrmann, SPD-Fraktion und Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, heute krankheitsbedingt fehle und er dafür stellvertretend den Vorsitz übernehmen werde.

 

Anschließend stellt der stellv. Vorsitzende, Herr Stv. Wirtz, fest, dass die Einladung, zur heutigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses allen Beteiligten form- und fristgerecht zugegangen ist. Des Weiteren stellt er die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, den

 

TOP 9: Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet hier: Durchführungsvereinbarung Stadt Alsdorf ./. GSG GS zur Errichtung einer vierten Gruppe am städt. Familienzentrum Kellersberg

 

vom öffentlichen in den nichtöffentlichen Teil zu verschieben.

 

 

Herr Feilen, AWO, schlägt vor die Tagesordnung um den Punkt

 

Rückerstattung von Elternbeiträgen;

hier: Kita-Streik

 

zu erweitern.

 

 

Der stellv. Vorsitzende, Herr Stv. Wirtz, stellt die Tagesordnung mit den vorher genannten Änderungen zur Abstimmung. Diese wird einstimmig angenommen.

 

Herr Feilen, AWO-Ortsverband Mariadorf-Hoengen, meldet drei Anfragen und Herr Stv. Boehm, CDU-Fraktion, meldet eine Anfrage für den öffentlichen Teil der Sitzung an.

 

Nunmehr stellt Herr Stv. Wirtz, stellv. Vorsitzender, die Frage, ob sich ein Mitglied des Jugendhilfeausschusses zu einem der Tagesordnungspunkte der heutigen Sitzung für befangen erklärt. Herr Stv. Boehm, CDU-Fraktion, erklärt sich zu TOP 8 „Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe hier: Antrag des "GO better" sozialtherapeutische Jugendarbeit e.V. vom 11.02.2015“ für befangen.

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