02.06.2015 - 12 Rückerstattung von Elternbeiträgen hier: Kita-S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 02.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Herr Stv. Wirtz, stellv. Vorsitzender (GRÜNE-Fraktion), erläutert kurz die Bedeutung des Streiks, befürwortet diesen und bittet trotz der Unannehmlichkeiten für die Eltern um Verständnis für die Streikenden.
Herr Feilen, AWO Ortsverband Mariadorf-Hoengen, teilt die Meinung von Herrn stellv. Vorsitzenden Wirtz.
Weiterhin bittet er auch um Verständnis für die Eltern, die aufgrund des Streikes ihren Tagesrhythmus umstrukturieren mussten.
Herr Feilen fände es angemessen, wenn den Eltern, dessen Kind keinen Platz in einer Notgruppe bekommen habe, der Elternbeitrag für diesen Zeitraum erstatten werde. Er informiert, dass bereits viele andere Kommunen eine Erstattung der Beiträge beschlossen haben.
Herr Feilen schlägt vor, die Rückerstattung aus den durch den Streik eingesparten Personalaufwendungen auszuzahlen. Seiner Meinung nach stelle dies demnach keinen finanziellen Mehraufwand für die Stadt Alsdorf dar.
Herr Stv. Wirtz, stellv. Vorsitzender, ist auch der Meinung, dass man die Elternbeiträge für eine nicht erbrachte Leistung erstatten müsse. Jedoch wisse er nicht, ob dies möglich sei, da die Stadt Alsdorf derzeit einen Nothaushalt und negatives Eigenkapital habe.
Herr Spaltner, Dezernent, informiert, dass es für den Streik im Jahr 2009 eine unmittelbare Anweisung des Innenministeriums an alle Kommunen gab, wo geschrieben stehe, dass Kommunen, die sich in der Haushaltsicherung befänden, keine Elternbeiträge zurückerstatten dürfen.
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Alsdorf sei aber einstimmig der Meinung, dass man Elternbeiträge erstatten werde, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden. Über dieses Thema sei auch bereits die Kommunalaufsicht angeschrieben worden. In jedem Falle könne die Erstattung aber nur zugelassen werden, wenn der Haushalt von der Kommunalaufsicht genehmigt werde. Herr Spaltner sagt, dass dies voraussichtlich erst im Herbst diesen Jahres sei.
Weiterhin informiert er, dass das Essensgeld den Eltern in den Einrichtungen erstattet werde.
Frau Brandt, CDU-Fraktion, fragt nach, wie hoch die streikbedingten eingesparten Personalkosten ungefähr seien.
Herr Spaltner sagt, dass die eingesparten Personalkosten durch den Streikausfall wesentlich höher seien als die Elternbeiträge, die die Stadt Alsdorf vorhabe zurückzuerstatten.
Herr Carduck, Diakonisches Werk, spricht sich ebenfalls positiv für die Rückerstattung der Elternbeiträge aus.
Frau Stv. Niedermaier, SPD-Fraktion, möchte gerne gewusst haben, nach welchen Kriterien die Plätze der Notgruppen vergeben werden.
Herr Schmidt, FG 3.2 – Jugend, sagt, dass es keinen Kriterienkatalog gebe. Die Eltern wurden gebeten, ihre Kinder anderweitig betreuen zu lassen. Dieses Konzept sei auch bislang aufgegangen. Sollte jedoch die Situation eintreten, dass zu wenig Notfallplätze vorhanden seien, müsse man eventuell die Gruppen vergrößern und Eltern bitten, die Kinder dort mit zu betreuen.
Herr Feilen merkt an, dass einige Eltern bei einer Telefonnummer, die im Kindergarten extra für Notfallgruppen ausgehangen wurde, anriefen und mitgeteilt bekamen, dass leider keine Notfallplätze mehr zur Verfügung stehen.
Herr Schmidt sagt, dass dies nur bei der Einrichtung „Familienzentrum Annapark“ vorkam. Am Freitag sei die Stadtverwaltung Alsdorf noch davon ausgegangen, dass dort Notgruppen angeboten werden können. Dies sei später jedoch nicht der Fall gewesen, da keine Kollegen für eine Betreuung da waren, sondern von ihrem Streikrecht Gebrauch machten.
Frau Stv. Niedermaier fragt nach, wie die zu erstattenden Elternbeiträge ermittelt werden.
Herr Spaltner erklärt, dass die Verwaltung sich bereits mit dieser Problematik auseinander gesetzt habe. Demnach sei man derzeit der Meinung, dass die Beiträge auf den Tag genau errechnet werden sollen. Anspruch auf eine Erstattung haben aber nur die Eltern, die keinen Notgruppenplatz bekamen.
Er sagt, dass man davon ausgehe, dass dies einen Verwaltungsaufwand von 200 – 300 Stunden darstelle.