11.06.2015 - 18 Neuwahl des Vorsitzenden und der technischen Fa...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Bürgermeister kein Stimmrecht.

 

Beschluss:

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt, gemäß § 46 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit

§ 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 7. Juli 1987

(GV. NW. S. 220), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juli 2013 (GV. NRW. S. 493), den Vorsitzenden des Umlegungsausschusses, die Fachbeisitzer und deren Stellvertreter in Anlehnung an die Kommunalwahlen (2020) zu bestellen:

 

  1. Vorsitzende: Frau Oberrechtsrätin B. Nolte

Vertreter: nicht besetzt

 

  1. Sachverständige für das Vermessungswesen:

Frau Kreisvermessungsdirektorin Littek-Braun

Vertreter: Herr Kreisvermessungsdirektor Evers

 

  1. Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken:

Herr Städteregionsvermessungsrat Harzon

Vertreter: Herr Städteregionsvermessungsdirektor Huppertz  

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig