11.06.2015 - 12 Einziehung von zwei Straßen im Stadtgebiet hier...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

Frau Technische Beigeordnete Lo Cicero-Marenberg weist auf eine Änderung des Beschlussvorschlages hin. Dieser müsse lauten:

 

Der Rat der Stadt zieht die Entscheidung an sich und beschließt, das Einziehungsverfahren für die Parzellen Gemarkung Hoengen, Flur 22, Flurstücke 647 (Bachstraße) und 576 (Mozartstraße) gemäß § 7 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – StrWG NRW – einzuleiten.“

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Rat der Stadt zieht die Entscheidung an sich und beschließt, das Einziehungsverfahren für die Parzellen Gemarkung Hoengen, Flur 22, Flurstücke 647 (Bachstraße) und 576 (Mozartstraße) gemäß § 7 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – StrWG NRW – einzuleiten.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage