01.09.2015 - 19 Planfeststellungsbeschluss SchleibachDieser Pun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

Herr Lorenz, Wasserverband Eifel Rur, hält einen ausführlichen Vortrag über die naturnahe Wiederherstellung des Schleibaches. Dieser Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Stv. Plum, Vorsitzender des Ausschusses, weist auf die Problematik des anfallenden Niederschlagswassers hin, welches die im Tal liegenden Häuser haben.

 

Herr Lorenz, WVER, erklärt, dass er Kenntnis über diese Problematik habe, diese jedoch nicht unmittelbarer Gegenstand seines Vortrages sei.

 

Herr Stv. Plum, Vorsitzender des Ausschusses, fragt weiter nach, ob die Überschwemmungen des Reiterhofes Schleibacher Hof ausgeschlossen seien, wenn die genannten Maßnahmen durchgeführt wurden.

 

Herr Lorenz, WVER, führt aus, dass zu dem Zeitpunkt, wo eine ordnungsgemäße Vorflut an dem Gewässer hergestellt sei, der Eigentümer auch seine Niederschlagsentwässerung entsprechend anschließen könne. Diese Genehmigung werde jedoch erst erteilt, wenn das Gewässer hergestellt ist.

 

Herr Wiegand, Schleibacher Weg 54, Alsdorf, fragt nach, wieviel Wasser zu dem geplanten Schleibach durch den Ort Schleibach fließen werde und ob in der Berechnung auch die Straßen Pirolweg und der Wirtschaftsweg aus Richtung Euchen mit eingeschlossen worden seien.

 

Herr Lorenz, WVER, erklärt, dass er die genaue Zahl nicht nennen könne, die Straßen seien jedoch grundsätzlich berücksichtigt worden. Diese Aspekte gehen jedoch schon sehr ins Detail und würden zu einem späteren Zeitpunkt bei den weiteren Planungen berücksichtigt. Die Zuständigkeit des Wasserverbandes beziehe sich im übrigen auf das Gewässer, hinsichtlich der Straßen- bzw. Niederschlagsentwässerung verweist er auf die Stadt Alsdorf.

 

Herr Wiegand bittet aufgrund der problematischen Entwässerung der Privatgrundstücke in Gefällelage, dass Stadt und WVER sich abstimmen und gemeinschaftlich eine Lösung finden sollten.

 

Herr Lorenz, WVER, bestätigt, dass man bereits gemeinsam Überlegungen anstelle und ggf. auch gemeinsam Planungsaufträge erteilen könne, diesbezüglich sehe er seitens des Wasserverbandes prinzipiell keine Bedenken.

 

Herr Malecha, Grüne-Fraktion, erkundigt sich nach weiteren Details des naturnahmen Ausbaus auch unter dem Stichwort „blaue Richtlinie“.

 

Herr Lorenz, WvER,  weist darauf hin, dass die umfänglichen Rahmenbedingungen, nach denen man die nun vorgestellte Umgestaltung vornehme, in der Richtlinie für den naturnahen Ausbau und Unterhaltung der Fließgewässer in NRW (blaue Richtlinie) niedergeschrieben seien, die bei jedem Ausbauverfahren verpflichtend zu Grunde gelegt werden müsse. Das Wichtigste sei dabei, dass das Gewässer zusätzlichen Raum erhalte. Das Profil – Initialgerinne - werde mit dem Bagger hergestellt und nicht befestigt, mit Ausnahme einzelner Punkte, wo Bauwerke gesichert werden müssen. Die Trassenführung solle variabel sein mit verschieden breiten Stellen, Kurvenführungen und abgeflachten Böschungen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

Einmütig

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Anlagen