03.02.2011 - 9 Anfragen und Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Do., 03.02.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
2011/0964 Anfragen und Mitteilungen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Protokoll:
Mitteilung der Frau Gebauer, Rechnungsprüfungsamt, zu den Maßnahmen des Konjunkturpaketes II
Frau Gebauer teilt mit, dass bis Ende Dezember 2010 alle vom Rat der Stadt beschlossenen Maßnahmen des Konjunkturpaketes II in das Anmeldeverfahren des Landes NRW eingepflegt worden seien und alle hierzu relevanten Informationen vorlägen.
Jedoch habe es in diesem Verfahren zwei Veränderungen gegeben, die der Angabe von exakten Euro-Werten geschuldet seien, obwohl der Rat in seiner Sitzung am 26.05.2010 gerundete Werte beschlossen habe. Konkret bedeute dies eine Abweichung im Förderbereich Infrastruktur. Bei der Anmeldung der Maßnahme Energetische Sanierung des Rathauses seien von den geplanten 200.000,00 Euro lediglich 199.526,00 Euro zur Anmeldung gebracht worden.
Im Förderbereich Bildungsinfrastruktur hingegen sei die Anmeldung der Maßnahme Brandschutzmaßnahmen an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule in Höhe von 494.523,00 Euro anstelle der geplanten 494.000,00 Euro angemeldet worden. Dies sei angewendet worden, um die Fördermittel zu 100 % für die Stadt Alsdorf beim Land NRW ausschöpfen zu können.
Nachdem die Maßnahme Sanierung der Sporthalle an der Grundschule Broicher Siedlung von der IGA bei der Verwaltung als beendet angezeigt worden sei, habe die örtliche Rechnungsprüfung die entsprechende Prüfung durchgeführt. Das Testat der geprüften Verwendung sei der Bezirksregierung in der vergangenen Woche zugeleitet worden. Hierdurch sei die erste Maßnahme der Stadt Alsdorf beim Land NRW als beendet angezeigt worden.
Weiter führt Frau Gebauer aus, dass die geplanten Kosten gemäß Ratsbeschluss vom 26.05.2010 bei der Maßnahme einem Fördermittelanteil in Höhe von 220.000,00 Euro entsprochen hätten. Die Abschlussprüfung habe zu dem Ergebnis geführt, dass förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 217.800,92 Euro vorliegen. Der Differenzbetrag bis zur Höhe der geplanten 220.000,00 Euro in Höhe von 2.200,00 Euro - müsse nun kurzfristig einer anderen Maßnahme zugeteilt werden. Dem vom Rat erteilten Auftrag, alle frei werdenden Mittel der Maßnahme Umbau/Burg/Remise zuzuteilen, könne in diesem Fall nicht nachgekommen werden, da es sich um Fördermittel im Förderbereich der Bildungsinfrastruktur handele, die auf eine andere aktive Maßnahme dieses Sektors umzuschichten seien. Hierzu werde die Verwaltung nunmehr einen Vorschlag unterbreiten.
Herr Bürgermeister Sonders schlägt vor, den Differenzbetrag in Höhe von 2.200,00 Euro für die Maßnahme Sanierung der Turn- und Festhalle in Alsdorf-Ofden zu verwenden. Er begründet, dass die Kostenschätzungen der Maßnahme bereits jetzt erkennen lassen, dass die Ist-Kosten höher ausfallen werden.
Hiergegen hat der Rat der Stadt keine Bedenken.
Mitteilung des Herrn Bürgermeister Sonders zur schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt vom 21.01.2011 zum Thema Tierpark
Zum Thema Schrankeneinnahmen 2010 / Tierpark Alsdorfer Weiher teilt Herr Bürgermeister Sonders mit, dass die gewünschte Aufstellung der Niederschrift als Anlage beigefügt werde.
Mitteilung des Herrn Hermanns, Stabsstelle 1 Recht, zur schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt vom 21.01.2011 zum Thema Kanal-sanierung Ofden
Herr Hermanns berichtet, dass mit Schriftsatz vom 14.12.2010 31 Kläger ihre Klagen zurückgenommen haben. Von daher seien diese Verfahren durch Beschluss des Verwaltungsgerichtes Aachen eingestellt worden. Am 27.12. bzw. 31.12.2010 seien diese Einstellungsbeschlüsse bei der Stadt Alsdorf eingegangen. Dadurch seien die Bescheide in 29 Fällen in voller Höhe rechtskräftig. In 2 Fällen sei der Betrag um 3 % abgesenkt worden.
Ein umfassender Erörterungstermin beim Verwaltungsgericht Aachen habe zu den Klagerücknahmen geführt. Auch der Vorsitzende der Bürgerinitiative habe diesen Termin wahrgenommen. Nach Prüfung der Bescheide habe das Gericht die Auffassung vertreten, dass die angefochtenen Bescheide wahrscheinlich nicht zu beanstanden seien. Nach Meinung des Gerichtes seien die Kosten nicht unangemessen hoch. Die Stadt könne sogar in einer Reihe von Fällen noch wesentlich höhere Beträge nachfordern, weil die bis Oktober 2009 gültige Satzung anzuwenden sei, und zwar dort, wo die Hausanschlüsse vor diesem Zeitpunkt schon fertig gestellt waren. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Ofdener Anlieger habe der Eigenbetrieb Technische Dienste hierauf verzichtet und sich an den Verfahrenskosten beteiligt.
Nach Klagerücknahme werde der zu erstattende Kostenaufwand für die erneuerten Grundstücksanschluss- bzw. Hausanschlussleitungen sofort fällig bzw. habe der ursprüngliche Heranziehungsbescheid Rechtskraft erlangt. Eine erneute Klagemöglichkeit bzw. Anspruch auf Änderung des Ursprungsbescheides bestehe nicht mehr.
Trotz des Erörterungstermines beim Verwaltungsgericht würden seitens der Bürgerinitiative noch Unstimmigkeiten bei den Aufmaßen gesehen, diesbezüglich habe sich die Verwaltung mit den Vertretern der Bürgerinitiative in Verbindung gesetzt.
Die 32. Klage werde am 18.02.2011 vor dem Verwaltungsgericht erörtert. Hier werde von den Klägern lediglich das Aufmaß angezweifelt, nicht jedoch die Gesamtkosten der Maßnahme. Insofern sei zu Fragen des Aufmaßes auch der Ausgang des Verwaltungsgerichtstermines am 18.02.2011 abzuwarten.
Momentan würden die Rechnungen bzw. Aufmaße des III. Bauabschnittes technisch geprüft. Nach erfolgter Prüfung sei beabsichtigt, die Heranziehungsbescheide bzw. Rechnungen getrennt nach Grundstücks- und Hausanschlussleitung zu verschicken.
In der Sitzung des Betriebsausschusses für den Eigenbetrieb Technische Dienste am 15.02.2011 werde im nichtöffentlichen Teil über die Angelegenheit berichtet.
Mitteilung des Herrn Bürgermeister Sonders zur schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt vom 21.01.2011 zum Thema Nachtragshaushalt 2010
Hinsichtlich der v. g. Anfrage nimmt Herr Bürgermeister Sonders Bezug auf die Stellungnahme des Herrn Kämmerer Jansen, Fachbereich 5 Finanzen. Mit Bescheid vom 20.12.2010 habe die Stadt Alsdorf aufgrund der Neufassung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 zusätzlich Finanzmittel in Höhe von 621.788,56 Euro erhalten, die sich wie folgt zusammensetzen:
Schlüsselzuweisungen: 544.290,00 Euro
Investitionspauschale: 77.498.56 Euro.
Bei den Mitteln der Schlüsselzuweisungen handele es sich um eine kommunale Einnahme, die ausschließlich zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen verwendet werden dürfe. Investitionsmaßnahmen dürfen hieraus nicht finanziert werden.
Die Mittel der Investitionspauschale stellen jedoch eine investive Einzahlungsart dar und seien daher auch nur für Investitionen zu verwenden.
Zur Finanzierung der beiden Straßenbaumaßnahmen Mühlenweg und Schmiedstraße würden städtische Eigenmittel in Höhe von 453.600 Euro erforderlich. Der Haushalt 2010 beinhalte für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen die entsprechenden Haushaltsmittel.
Mit Beschluss vom 30.09.2010 seien diese Mittel zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils an der Errichtung des Energeticon umgeschichtet worden.
Die Straßenbauvorhaben seien dabei auf das Haushaltsjahr 2014 verschoben worden, soweit nicht zwischenzeitlich außerplanmäßige Erlöse zur Verfügung stünden, die vorrangig zur Finanzierung der beiden Straßenbaumaßnahmen einzusetzen seien.
Aufgrund der außerplanmäßigen Einnahmen aus der Investitionspauschale, seien für die beiden Maßnahmen im Haushaltsjahr 2010 entsprechende Planungsaufträge vergeben worden.
Die Verwaltung habe somit entsprechend des Ratsbeschlusses vom 30.09.2010 gehandelt.
Der unter Datum vom 10.01.2011 den Mitgliedern des Rates zugeleitete Entwurf der Haushaltssatzung 2011 berücksichtige aufgrund der positiven Entwicklung der städtischen Veräußerungserlöse bereits für das Haushaltsjahr 2011 die Umsetzung der beiden Maßnahmen und entspreche somit ebenfalls der geltenden Beschlusslage.
Mitteilung des Herrn Ersten Beigeordneten Kahlen zur schriftlichen Anfrage der REP-Fraktion im Rat der Stadt vom 25.01.2011 zum Einsatz des Präsenzdienstes
Hierzu gibt Herr Erster Beigeordneter Kahlen zur Auskunft, dass der Präsenzdienst neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs eine Vielzahl weiterer Aufgaben übernommen habe. Zur Information ist die letzte Jahresstatistik aus dem Jahr 2009 der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Mitteilung des Herrn Ersten Beigeordneten Kahlen zur schriftlichen Anfrage der REP-Fraktion im Rat der Stadt vom 25.01.2011 zum Thema Verunreinigungen von Geh- und Radwegen etc.
Bezug nehmend auf die v. g. Anfrage der REP-Fraktion teilt Herr Erster Beigeordneter Kahlen mit, dass am 22.10.2010 die 2. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Kraft getreten sei. Hier sei § 5 Abs. 3 wie folgt neu gefasst worden:
(3) Verunreinigungen von Geh- und Radwegen, Anlagen und verkehrsberuhigten Bereichen durch Hunde sind von den nach Absatz 1 Verantwortlichen unverzüglich zu beseitigen. Hierzu ist mindestens ein geeignetes Behältnis mitzuführen und auf Verlangen den Vollzugskräften vorzuweisen.
Abschließend gibt Herr Erster Beigeordneter Kahlen zur Kenntnis, dass zurzeit die Hundehalter im Stadtgebiet noch ohne Verwarnungsgelder auf die geänderte Rechtslage hingewiesen werden.
Mitteilung des Herrn Ersten Beigeordneten Kahlen zur schriftlichen Anfrage der REP-Fraktion im Rat der Stadt vom 25.01.2011 zur Beschäftigung zusätzlicher Ordnungskräfte
Zur v. g. Anfrage gibt Herr Erster Beigeordneter Kahlen zur Kenntnis, dass es sich hier nicht um Ein-Euro-Kräfte handele, sondern um die Maßnahme Bürgerarbeit der Bundesagentur für Arbeit. Laut dieser werde mit der Maßnahme voraussichtlich ab April 2011 begonnen. Für den Präsenzdienst sowie auch für andere Einrichtungen im Stadtgebiet seien hierfür insgesamt 20 Stellen vorgesehen.
Mitteilung des Herrn Ersten Beigeordneten Kahlen zur schriftlichen Anfrage der REP-Fraktion im Rat der Stadt vom 25.01.2011 zu Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Willy-Brandt-Ring
Dazu informiert Herr Erster Beigeordneter Kahlen, dass der Willy-Brandt-Ring mit dem Zeichen 325 verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert worden sei. Hier werde die klassische Aufteilung zwischen Fahrbahn und Bürgersteig nicht erkannt, so dass auch eine diesbezügliche Ahndung nicht durchführbar sei.
Die Fahrbahnschwellen zwischen Fahrbahnrand und den Baumbeeten seien dort so angelegt, dass eine Umfahrung nicht möglich ist.
Außerdem teilt Herr Erster Beigeordneter Kahlen mit, dass die Heckenbepflanzung nach den Wintermonaten vorgenommen werde.
Mitteilung der Frau Technischen Beigeordneten Lo Cicero-Marenberg zur schriftlichen Anfrage der REP-Fraktion im Rat der Stadt vom 28.01.2011 zur Problematik der Wurzelbildung und der Baumkronen in der Zedernstraße und Erlenstraße sowie in der Weinstraße in Alsdorf
Zur Sachlage gibt Frau Technische Beigeordnete Lo Cicero-Marenberg zur Kenntnis, dass die in dieser Siedlung gepflanzten Bäume in der Vergangenheit bei Abgang bzw. teilweise in Fällen zur Verkehrssicherung bereits entfernt bzw. zurückgeschnitten worden seien. Auf Nachpflanzungen sei in den beengteren Straßenbereichen danach überwiegend verzichtet worden, da sich mit den gärtnerisch gestalteten Vorgärten bereits ein durchgrüntes Bild zum öffentlichen Straßenraum biete. Diese Strategie werde in diesem Bereich auch künftig verfolgt.
Nach Durchführung eines Ortstermines sei in Kürze geplant, in den Kreuzungsbereichen Zedernstraße und Erlenstraße zwei Beleuchtungskörper wegen Baumbewuchs etwas einzukürzen bzw. zum Teil Baumrückschnitt vorzunehmen. Nach Abschluss der vorgenannten Arbeiten wäre wieder eine adäquate Ausleuchtung in den angesprochenen Bereichen gegeben, zumal sich dort ohnehin bereits weitgehend Leuchten mit kurzen Lampenmasten befänden.
Laut Straßendatenbank der Stadt Alsdorf befände sich die Fahrbahn der Zedernstraße in einem guten Zustand. Der Gehweg sei schlechter bewertet, da es hier aufgrund der Wurzeln bereits zu Rissen und Unebenheiten gekommen ist.
Abschließend äußert Frau Technische Beigeordnete Lo Cicero-Marenberg, dass Maßnahmen zur Verkehrssicherung als Geschäft der laufenden Verwaltung wahrgenommen werden.
In Bezug auf die Weinstraße informiert sie darüber, dass dort aufgrund der schmaleren Straßenverhältnisse ein kombinierter Geh- und Radweg errichtet worden sei. Im Übrigen seien dort 5 neue Bäume gepflanzt worden. Diesbezüglich habe auch eine Bürgerbeteiligung stattgefunden.
Anfrage des Herrn Stv. Brühl, FWA-Fraktion, zu Leerungsdaten der RegioEntsorgung
Herr Stv. Brühl berichtet, dass vor ca. 2 oder 3 Jahren festgestellt worden sei, dass der Scanner an einem Müllfahrzeug wochenlang defekt gewesen sei, so dass die Müllentleerungen nicht richtig erfasst werden konnten.
Nun seien die Gebührenbescheide rausgegangen. Herr Stv. Brühl habe seinen geprüft und festgestellt, dass bei ihm insgesamt 8 Müllentleerungen abgerechnet worden seien, obwohl er tatsächlich nur 6 Leerungen hatte. Nun habe er von der RegioEntsorgung die Mitteilung erhalten, dass bei ihm eine Müllentleerung vorgenommen worden sei. Er vermutet einen erneuten Scanner-Fehler und bittet darum, dies einmal zu prüfen. Eventuell könnten die Daten auch bei anderen Bürgerinnen und Bürgern nicht richtig sein.
Anmerkung der Verwaltung:
Mit Mail vom 07.02.2011 hat der Eigenbetrieb Technische Dienste dem FG 1.1 Büro des Rates mitgeteilt, dass der RegioEntsorgung die Problematik bereits bekannt gewesen sei. Die fehlenden Daten würden derzeit nacherfasst und anschließend übersandt. Sodann würde ggf. eine Gebührennachveranlagung erfolgen.
Anmerkung des Herrn Stv. Brühl, FWA-Fraktion, zum Thema Kanalsanierung in Ofden
Herr Stv. Brühl kommt auf die Erläuterungen des Herrn Hermanns zurück. Hierzu merkt er an, dass die Klagen von den Bürgerinnen und Bürgern zurückgezogen worden seien, nachdem der Rechtsanwalt mitgeteilt habe, dass bei weiteren Schritten noch mehr Kosten entstehen würden. Das findet Herr Stv. Brühl nicht korrekt. Außerdem sei in den Ausführungen nicht wiedergegeben worden, dass die Stadt Alsdorf die Kosten der Bürgerinnen und Bürger übernommen hat.
Herr Hermanns, Stabsstelle 1 Recht, führt aus, dass zusätzliche Kosten auf die Kläger zugekommen wären, wenn das Gericht ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben hätte. Die Richter hätten jedoch davon abgeraten mit der Begründung, es sei nicht zu erwarten, dass der Gutachter zu einem anderen Ergebnis als das Gericht kommen würde. Die nicht unbeträchtlichen Kosten wären dann auch noch von den Klägern zu tragen. Vom Eigenbetrieb Technische Dienste sei ein Teil der Verfahrenskosten aus Gründen der Prozessökonomie übernommen worden, weil anderenfalls eine Neuveranlagung auf der Grundlage der alten Satzung gedroht hätte mit bis zu 66 % höheren Beiträgen für die Anlieger und noch mehr Klagen als bisher.
Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, möchte geklärt wissen, ob hierzu schon das Gerichtsprotokoll vorläge.
Dazu teilt Herr Hermanns mit, dass in dem Protokoll vom Erörterungstermin der entscheidende Satz wie folgt protokolliert ist: Der Vorsitzende der Kammer weist den Prozessbevollmächtigten der Kläger darauf hin, dass ausgehend von den dargelegten rechtlichen Ansätzen die angefochtenen Bescheide wahrscheinlich nicht zu beanstanden seien.
Anlagen zur Vorlage
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