27.01.2011 - 12 Widmung des Stichweges ALDI an der Aachener Straße

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Stichweg/Zufahrt der ALDI-Filiale an der Aachener Straße gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen –StrWG NRW – als Gemeindestraße, Straßengruppe: Anliegerstraße, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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