27.01.2011 - 5 Vor-Entwurf zum Landschaftsplan VII "Eschweiler...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Bollig, Städteregion Aachen, stellt dem Ausschuss den Vorentwurf zum Landschaftsplan VII vor mit Hintergrundinformationen zum rechtlichen Verfahren und dem Hinweis, dass die frühzeitige Beteiligung am 01.02.2011 beginne. Das Stadtgebiet Alsdorf sei lediglich mit einem kleinen Teil des Gemeindegebiets betroffen (ca. 25 ha). Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt wird.

 

Herr Stv. Feilen bittet darum, die Internetpräsenz der Städteregion diesbezüglich zu überarbeiten, da der neue Landschaftsplan dort nicht aufgeführt sei.

 

Herr Bollig sichert eine Überprüfung der Angelegenheit zu und bedankt sich für den Hinweis.

 

Herr Ferdinand Plum fragt nach, inwieweit die bisherige landwirtschaftliche Nutzung weiterhin problemlos erlaubt sei und ob etwaige Nutzungsänderungen bzw. -intensivierungen für Landwirte problemlos möglich seien (z.B. Gemüseanbau unter Folie o.ä.).

 

Herr Bollig erklärt, dass - solange die Nutzung sich innerhalb des ackerbaulichen Bereichs abspiele - es sich nicht um eine landschaftsplanrelevante Änderung handele. Wenn jedoch z.B. bisheriges Dauergrünland in eine Ackerlandfläche umgestaltet werde, dann stelle dies eine Änderung der Nutzung dar.

 

Frau Rauers, Planungsbüro Lanaplan, stellt dem Ausschuss die wesentlichen Inhalte des Landschaftsplans VII vor. Da das Stadtgebiet Alsdorf selbst nur geringfügig betroffen sei, gehe sie insbesondere auch auf die benachbarten Landschaftsräume und Entwicklungsziele in Richtung Eschweiler/ Blausteinsee ein. Die Ausführungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Herr Ferdinand Plum weist darauf hin, dass sich ein Wildwechsel an der Autobahn in der Nähe des Industrie- und Gewerbeparkes Hoengen abspiele. Bis jetzt sei zwar ein Schild „Achtung Wildwechsel“ aufgestellt worden, er regt jedoch an, hier weitere Bemühungen zu unternehmen, um Tier und Mensch zu schützen.

 

Frau Rauers, Planungsbüro Lanaplan, erklärt, dass der Hinweis für das weitere Verfahren aufgenommen werde. Es werde dann im Laufe des Verfahrens geprüft, ob diesbezüglich ggf. eine Festsetzung in den Landschaftsplan einfließen könne.

 

Herr Stv. Feilen  bedankt sich für den prägnanten Vortrag. Da die Stadt Alsdorf in der Blausteinsee GmbH integriert sei, fragt er nach, ob es den Tatsachen entspreche, dass grundsätzlich nichts verändert werden könne, solange der Eigentümer der Veränderung nicht zustimme, d.h. dass die Nutzungsrechte identisch bleiben, auch wenn nun dort Naturschutzgebiet ausgewiesen wird.

 

Dies wird umgehend von Hr. Bollig bejaht.

 

Weiter fasst Hr. Feilen zusammen, dass nach dem Vortrag von Frau Rauers 33 % des Sees Naturschutzgebiet werden solle. Mit Blick auf den Istzustand (der See habe ca. 100 ha) und die bisherige Naturschutzausweisung handele es sich aber wohl künftig um ca. 60 %. Die bisherige Schutzausweisung betrage nämlich bereits ca. 20 % und von dem Rest, der bisher für die Nutzung offen blieb, sollten gemäß Vorentwurf  ca. 49 % zum Naturschutzgebiet werden.  Daraus ergebe sich, dass ca. 44 ha der Seefläche den Vereinen für aktive Nutzung/Wassersportnutzung zur Verfügung stünden und ca. 56 ha für Naturschutz vorgesehen seien.

Hr. Feilen verweist auf die Entstehungsgeschichte des Sees und erinnert daran, dass dort z. Zt. 10 Vereine (Tauchverein, Surf- und Segelclub etc.) sportlich aktiv seien mit rund 3920 aktiven Mitgliedern. Zudem geht er auf die bisherige Bojeneinteilung des Sees ein. Angesichts der geplanten Erweiterung der Schutzausweisung frage er sich bei der dann kleinen verbleibenden Restfläche, wie diese Vereine ihre Aktivitäten künftig noch aufrechterhalten sollen.

Im folgenden hebt er den besonderen Beitrag der Blausteinsee GmbH für die positive Entwicklung des gesamten Bereiches hervor. Die Blausteinsee GmbH trage insbesondere die Kosten für sämtliche Aktivitäten an diesem See, Betriebskosten einschließlich Wassereinleitung, Verkehrssicherung und Überwachung des Geländes gegen unbefugte Nutzungen, Entsorgung wilden Mülls, etc. Ursprünglicher Zweck dieses Bereichs sei nach dem Tagebau ein Natur- und Erholungsgebiet für die Bürger gewesen. Dies werde von den Bürgern, wie die Vereinslandschaft zeige, auch deutlich angenommen. Man sei nicht gegen Naturschutz, müsse aber hier die gegenseitigen Anforderungen für Naturschutz einerseits und Naherholung andererseits ausgewogen in Einklang bringen.  Da – trotz der Nutzung des Sees in der bisherigen Form mit   sportlichen Aktivitäten am und im Wasser – in dem Gebiet Wasserfledermäuse, Mückenfledermäuse und viele sonstige selten gewordene Tierarten leben, bezweifle er die jetzige Flächenverkleinerungsabsicht für die Vereine, die sich im übrigen auch im Eigeninteresse in der Vergangenheit bereits für den sorgsamen Umgang mit der Natur einsetzten.

Soweit er informiert sei, haben mit der Stadt Eschweiler Vorgespräche zum Vorentwurf des Landschaftsplanes mit verschiedenen dort gemachten Anregungen stattgefunden, die aber nicht in den jetzigen Stand eingeflossen seien.

Er bittet daher den Ausschuss darum, dem heute vorliegenden Entwurfsvorschlag nicht wohlwollend zuzustimmen, sondern die Interessen der Stadt Alsdorf in der Blausteinsee GmbH entsprechend zu berücksichtigen und als Hausaufgabe der Städteregion dort ein Konzept zu entwickeln, wo sowohl die Bürger als auch die Natur „gut mit leben können“.

 

Frau Rauers erläutert anhand des Planes eine Strichellinie, die die ursprüngliche Bojenkette darstelle und nach jetziger Verordnung auch der Grenze des Naturschutzgebietes entspreche. Es werde lediglich ein kleiner Bereich erweitert, was aber nicht bedeute,  dass in dem neuen erweiterten Naturschutzstück Wassersport künftig nicht mehr betrieben werden dürfe.  Der Wassersport werde nicht mehr beeinträchtigt als vorher auch, da die Bojenkette schon vorher als Maßnahme festgesetzt wurde. Sie stimmt zu, dass sich Erholung und Naturschutz nicht widersprechen und verweist darauf,  dass man sich noch immer mit der Stadt Eschweiler in Verhandlung  befinde. Es sei schon signalisiert worden, dass man den noch strittigen Bereich ggf. wieder auf die bisherige Verordnung zurücknehmen werde.  Insofern gebe es dann eigentlich gar nicht so viele Veränderungen bzw. Einschränkungen zu den bisherigen Nutzungen.

 

Herr Stv. Feilen fragt nach, warum dann der Tauchsport aufgrund der sog. „Armleuchteralgen“ eingeschränkt werden soll, bzw. wie diese Einschränkung aus den Unterlagen zu verstehen sei. Da man sich hier mit den nun vorgelegten Unterlagen auseinanderzusetzen habe, werde demnach die Seenutzung auf ca. 44 ha heruntergedreht.

 

Herr Bollig weist mit Blick auf die Vorgeschichte darauf hin, dass es einen Planfeststellungsbeschluss aus der Zeit der Erstellung des Sees gebe. In diesem sei bereits zum damaligen Zeitpunkt das jetzt zur Zeit gültige Naturschutzgebiet festgelegt worden als Fläche ohne Nutzung - für den Naturschutz. Genau diese Zone sei  mit Darstellung der Bojenkette als Naturschutzgebiet angesetzt worden. Das Planungsbüro habe den ganzen See als naturschutzwürdig angesehen. Dem sei man jedoch nicht gefolgt, sondern habe nur einen kleinen Teilbereich als Naturschutzgebiet dazugenommen. Die Städteregion habe sich mittlerweile in Ihren Verhandlungen auf  den Standpunkt gestellt, dass  – wenn die Stadt Eschweiler  darauf besteht, dass diese zusätzliche Zone wieder herausgenommen wird  - sich die ULB wieder auf die alten Zonen zurückziehen werde, was damit dem alten Planfeststellungsbeschluss entspreche und bereits vor 2-3 Jahren seitens der Bezirksregierung als Naturschutzgebiet übernommen worden sei. Er habe die Prozentzahlen im einzelnen nicht präsent, aber es werde dann so kommen, dass der Schutzstreifen, der wirklich von der Nutzung freigehalten werden soll, innerhalb der Linien stattfinde, die bisher schon den Rechtsstatus Naturschutzgebiet aufweisen.

 

Herr Stv. Feilen erklärt, dass er nach den getätigten Aussagen von Herrn Bollig und Frau Rauer, davon ausgehe, dass es beim Status Quo bleibe und dass sich an der jetzigen Situation der Sportler durch die neue Festlegung nichts ändern werde. Unter diesen Umständen sehe er dann keine Probleme bei der Zustimmung zum Vorentwurf des Landschaftsplanes.

 

Herr Bollig führt nochmals aus, dass die Linien der Bojenkette auf der alten Naturschutzgebietsgrenze basieren und der eingezeichnete zusätzliche Zipfel im Landschaftsplan herausgenommen werden solle, wenn die Stadt Eschweiler im Rahmen der Beteiligung des Vorentwurfes darauf bestehe.

 

Herr Feilen bedankt sich und legt Wert darauf, dass im Protokoll die Aussagen des Herrn Bollig festgehalten werden, d.h. dass nicht mehr als die ca. 20 % der Seeflächen Naturschutzgebiet werden.

 

Herr Bollig hebt hervor, dass er sich nicht auf die Prozentzahl festlegen lasse, sondern lediglich auf die früheren festgelegten Linien.

 

Frau Lo Cicero-Marenberg fragt Herrn Stv. Feilen,  ob ihm im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der Gesellschafterversammlung der Blausteinsee GmbH bekannt sei, dass sämtliche Anregungen der Blausteinsee GmbH bereits schriftlich an die Städteregion Aachen als Anregungen weitergegeben wurden oder ob dies im Rahmen der Beteiligung noch erfolgen werde.

 

Herr Stv. Feilen erklärt, dass soweit ihm bekannt sei, die Interessen und Belange der Blausteinsee GmbH weitergeben wurden.

 

Herr Stv. Rinkens gehe davon aus, dass aufgrund der gemachten Zusicherungen und Ausführungen von Hr. Bollig - bezüglich der angebotenen Rücknahme der im jetzigen Vorentwurf noch weitergehenden Schutzausweisung - der Ausschuss die Ausführungen zum Landschaftsplan zustimmend zur Kenntnis nehmen könne.

 

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Fragen bzgl. der Saatkrähenproblematik

Herr Stv. Mortimer fragt nach, warum die Saatkrähen in Baesweiler umgesiedelt werden und dies auf dem Alsdorfer Gebiet nicht möglich sei.

 

Herr Bollig führt aus, dass in Baesweiler – anders als in Alsdorf – eine akute Gesundheitsgefährdung eines Kindergartens gegeben sei. Der Baumbestand, in dem die Krähen sich angesiedelt haben, befinde sich insbesondere auf dem Gelände eines Kindergartens und alleine die Verschmutzung durch die Krähen stelle eine Gesundheitsgefährdung dar. Die Lärmbelästigung auf dem Gelände des Kindergartens sei grenzwertig und die Krähenkolonie in diesem Gebiet habe sich mittlerweile sogar verdoppelt, womit eine nochmalige Erhöhung der Lärmbelastung einhergegangen sei. Da in diesem Kindergarten bereits Kinder ab einem halben Jahr aufgenommen würden, die noch ihre Schlaf- und Ruhephasen benötigen, seien diese aufgrund der  erheblichen Lärmbelästigung durch die Krähen nicht bzw. kaum einzuhalten. Die Städteregion Aachen sei nach einem umfangreichen Entscheidungsfindungsprozess gemeinsam mit einem Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Vergrämungsaktion aus gesundheitlichen Aspekten hier notwendig sei.

 

Herr Stv. Mortimer weist darauf hin, dass sich am St.-Brieuc-Platz in unmittelbarer Nähe ebenfalls ein Kindergarten sowie Wohnbebauung befinde, die durch den Kot und den Lärm der Krähen ebenso beeinträchtigt würden und bittet den Vorgang seitens der Städteregion nochmals zu überprüfen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen zum Vorentwurf zum Landschaftsplan VII „Eschweiler/Alsdorf“ zustimmend zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage