15.12.2015 - 6 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Al...

Beschluss:
unverändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll:

Zu Punkt 3 des Beschlussvorschlages ist der Bürgermeister nicht stimmberechtigt.

 

Herr Stv. Franz Brandt, CDU-Fraktion, bittet um Mitteilung, ob der nicht durch Eigenkapital gedeckte Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.368.432,73 € noch Folgen nach sich ziehe oder ob dieser durch das Haushaltssicherungskonzept gedeckt werden könne.

 

Herr Kämmerer Hafers erklärt, dass gemeinschaftlich mit den Kommunalaufsichten der Haushalt 2015/2016 auf Basis des negativen Eigenkapitals aufgebaut worden sei. Das bedeute, dass bis 2021 keine neuen Fehlbeträge mehr produziert werden sollen und darüber hinaus bis 2027 die entstandenen Fehlbeträge abzubauen seien, um dann positives Eigenkapital zu generieren.

Reduzieren

Beschluss:

1.

Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.11.2015 und unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes Nr. 01/2014 des Rechnungsprüfungsamtes vom 26.10.2015 stellt der Rat der Stadt Alsdorf den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2014 in der Fassung vom 12.10.2015 fest.

 

2.

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag 2014 der Ergebnisrechnung in Höhe von 15.345.530,56 € durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zu decken. Es verbleibt ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.368.423,73 €.

 

3.

Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96 Abs. 1 S.4 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

1. Einstimmig

2. Einstimmig

3. Einstimmig