15.12.2015 - 5 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsges...

Beschluss:
unverändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll:

Herr Kämmerer Hafers erläutert kurz die Vorlage. Er teilt mit, dass der Bund zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskräfte im Bundesgebiet einen Sonderfond eingerichtet habe, um die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zu unterstützen. Dabei werden insgesamt 3,5 Milliarden € zur Verfügung gestellt, wovon 32%, also circa 1,1 Milliarden €, nach NRW fließen. Die Länder seien nunmehr gehalten, im Rahmen der erforderlichen landesrechtlichen Vorschriften entsprechende Beschlüsse zu fassen und die Gesetze dafür auf den Weg zu bringen. Am 30.09.2015 habe der Landtag ein Kommunalinvestitionsförderungsgesetz für Nordrhein-Westfalen beschlossen, wonach Alsdorf einen Betrag von 4.624.077,00 € erhalte. Dadurch können Maßnahmen finanziert werden, die ab dem 01.07.2015 begonnen haben und spätestens am 31.12.2018 abgeschlossen seien. Förderfähig seien vor allem Maßnahmen, die im Rahmen der energetischen Sanierung der Bildungsinfrastruktur oder auch im Städtebau liegen. Hierbei allerdings nach Möglichkeit mit einem Bezug zu einem bestehenden Sanierungs- oder Programmgebiet der Stadt. Die Verwaltung habe gemeinsam mit der GSG Grund- und Stadtentwicklungs GmbH dem Rat heute eine Vorlage mit Maßnahmen vorgelegt, die bisher keine Finanzierung erhalten konnten. Insbesondere beabsichtige man eine energetische Sanierung der Infrastruktur und die Errichtung der Sportanlage am Kultur- und Bildungszentrum (KuBiZ). Das führe dazu, dass ein Investitionspaket von circa 6,6 Millionen € zusätzlich zum bestehenden Investitionshaushalt in den nächsten drei Jahren abgearbeitet werde. Die Voraussetzung dafür sei die Zustimmung des Rates.

 

Herr Stv. Mortimer, ABU/FDP-Fraktion, äußert seine Zustimmung zu dieser Vorlage. Dem KuBiZ fehle nur noch ein Sportplatz, der durch die Vorlage bewilligt werde. Die ABU/FDP-Fraktion werde dem Beschluss zustimmen.

 

Herr Stv. Franz Brandt, CDU-Fraktion, spricht dem Bund seinen Dank aus, dass erneut eine Fördermaßnahme auf den Weg gebracht worden sei. Die CDU-Fraktion stimme ebenfalls dem Beschluss zu, allerdings sei die Frage aufgekommen, ob der Bau der Schulsportanlage am KuBiZ überhaupt förderfähig sei.

 

Herr Kämmerer Hafers erläutert, dass im Vorfeld mit dem Rechnungsprüfungsamt, das auch für die Abwicklung und die Vorprüfung für das Land zuständig sei, alle Maßnahmen abgestimmt worden seien. Zudem gebe es vom Land eine FAQ-Liste, die dezidierte Fragen beantworte. Unter dem Spiegelstrich zwei dieser Liste sei der Bau von Sportstätten beziffert, sodass diese Maßnahme auch umsetzbar sei.

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt im Rahmen der Umsetzung des KInvFöG NRW folgende Maßnahmen:

 

-          Energieeffiziente Sanierung der Grundschule Schaufenberg

-          Energieeffiziente Sanierung der Grundschule Ofden

-          Energieeffiziente Sanierung der Grundschule Kellersberg/Ost

-          Energieeffiziente Sanierung der Gustav-Heinemann-Gesamtschule

-          Bau einer Schulsportanlage „KuBiZ“.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage