15.03.2016 - 8 Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Alsdorf...

Beschluss:
unverändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll:

Zu Punkt 3. des Beschlussvorschlages ist der Bürgermeister nicht stimmberechtigt.

 

Herr Rosenkranz, Rechnungsprüfungsamt, teilt mit, dass der Gesamtabschluss bereits im letzten Rechnungsprüfungsausschuss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödel und Partner vorgestellt worden sei. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe die entsprechenden Beschlüsse gefasst und mit der heutigen Zustimmung des Rates der Stadt Alsdorf könne der erste Gesamtabschluss abgeschlossen werden.

 

Herr Bürgermeister Sonders ergänzt, dass dadurch die Voraussetzung geschaffen werde, bei den Kommunalaufsichten positiv betrachtet zu werden.

Reduzieren

Beschluss:

1.

Der Rat der Stadt Alsdorf stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung vom 25.02.2016 abschließend beratenen und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Gesamtabschluss in seiner Fassung vom 20.01.2016 einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen (Anlagen der Originalniederschrift) gemäß § 116 GO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW fest.

 

2.

Der Rat der Stadt beschließt, gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 116 Abs. 1 Satz 4 GO NRW den Gesamtjahresfehlbetrag 2010 in Höhe von 13.567.891,60 € durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zu decken.

 

3.

Der Rat der Stadt Alsdorf stellt fest, dass der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und eine zutreffende Vorstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage vermittelt. Dem Bürgermeister wird gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW für die Aufstellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 vorbehaltlos Entlastung erteilt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

1. Einstimmig

2. Einstimmig

3. Einstimmig

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=905&TOLFDNR=13192&selfaction=print