15.03.2016 - 15 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet hier: ...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und

Kindertagespflege – Fortschreibungszeitraum 01.08.2016 31.07.2018 (Anlage der Originalniederschrift) wird zur Kenntnis genommen.

 

Die dargestellten Planungsansätze:

 

- als Planungsgrundlage gilt eine Versorgungsquote in Höhe von 95 % für 3-jährige

Kinder bis zur Einschulung und eine Versorgungsquote in Höhe von 35 % für unter 3-jährige Kinder;

 

- die Umwandlung von Gruppen und Betreuungsformen hat Vorrang vor Schließung von Gruppen, wenn Bedarfs- und Nachfragenachweis gegeben ist;

 

- Betreuungsplätze in Tagespflege sollen unter Berücksichtigung der durch das Land vorgesehenen Kontingentierung vorgehalten werden;

 

werden bestätigt.

 

Darüber hinaus wird der durch die Verwaltung dargestellte Sachstand zu den bereits in den letzten Bedarfsplanungen beschlossenen Maßnahmen zur Kenntnis

genommen und die Verwaltung beauftragt, diese weiter zu verfolgen.

 

Die erforderlichen Mittel sind für das Haushaltsjahr 2016 und Folgejahre

einzuplanen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage