28.04.2016 - 7 Bebauungsplan Nr.357 – Erweiterung Rosenstraße ...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

a)      beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 357 – Erweiterung Rosenstraße im beschleunigten Verfahren für Pläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan (Anlage der Originalniederschrift) hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.

b)      billigt den städtebaulichen Entwurf und Bebauungsplanentwurf Nr. 357 – Erweiterung Rosenstraße.

c)      beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung der informellen Bürgerinformation sowie der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 357 – Erweiterung Rosenstraße.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage