28.06.2016 - 8 Anfragen und Mitteilungen

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Mitteilung des Herrn Assessor Hermanns zum Thema „Verfahren beim Oberverwaltungsgericht

 

Herr Assessor Hermanns informiert darüber, dass vor einer Woche das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Berufungsverhandlung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen durchgeführt habe. Das Verwaltungsgericht Aachen habe 2015 entschieden, dass die Wahl des Rates der Stadt von 2014 gültig sei. In der Verhandlung sei die Frage erörtert worden, was der Bürgermeister vor der Kommunalwahl im Mai 2014 über den Steuererstattungssachverhalt gewusst habe. Das Oberverwaltungsgericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass den Bürgermeister keine Offenbarungspflicht in diesem Fall getroffen habe. Der Bürgermeister habe vor der Wahl nicht über Informationen über eine sich abzeichnende Gewerbesteuerrückerstattungsverpflichtung in dem außergewöhnlichen, haushaltsausgleichgefährdenden Ausmaß verfügt. Ebenso könne dem Bürgermeister nicht vorgeworfen werden, dass er die Höhe des Erstattungsbetrages hätte kennen müssen. Vielmehr habe er vor der Wahl verwaltungsintern die erforderlichen Maßnahmen veranlasst, um über eine Gewerbesteuererstattungspflicht hinreichend informiert zu sein. Das Urteil werde in schriftlicher Form zugestellt, was allerdings bis zu sechs Wochen dauern könne. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht habe das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen, allerdings gebe es dagegen noch grundsätzlich die Möglichkeit der sogenannten „Nichtzulassungsbeschwerde“. Man müsse nun abwarten, ob diese eingereicht werde. Sollte das nicht der Fall sein, sei das Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen rechtskräftig.

 

Anfrage des Herrn Stv. Nevelz, ohne Parteizugehörigkeit, zum Thema „Baustellen für die Verlegung von Glasfaserkabel“

 

Herr Stv. Nevelz, ohne Parteizugehörigkeit, macht darauf aufmerksam, dass die Baustellen für die Verlegung von Glasfaserkabel sehr lange offen stehen und teilweise nicht bearbeitet werden. Zudem werden diese nach Fertigstellung nur notdürftig mit einer Bitumenschicht geschlossen. Diese habe allerdings nicht die Fahrbahnhöhe, sodass dort scharfkantige Höhenunterschiede entstehen. Gleiches gelte auch für Fußwege und Bürgersteige. Er bittet um Mitteilung, ob diese Schadstellen in Kürze geschlossen werden oder noch längere Zeit offen stehen.

 

Herr Erster Beigeordneter Kahlen führt aus, dass die Bauverwaltung zusammen mit dem Ordnungsamt versucht habe, alle Baustellen noch einmal anzufahren. Dabei seien einige Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. Dadurch erhoffe man, dass diese Sachen kurzfristig erledigt werden. Eine akute Gefahr müsse natürlich sofort abgestellt werden. Er bittet die Anwesenden darum, die Augen weiterhin offen zu halten.

 

Anfragen des Herrn Stv. Franz Brandt, CDU-Fraktion, zu den folgenden Themen:

 

  • Sporthalle im Berufskolleg

 

Herr Stv. Franz Brandt, CDU-Fraktion, merkt an, dass die Sporthalle im Berufskolleg nicht mehr für die Unterbringung von Asylsuchenden genutzt werde. Er bittet um Mitteilung, wie die weitere Nutzung der Sporthalle im Berufskolleg aussehe.

 

Herr Bürgermeister Sonders teilt mit, dass dort eine abschließende Begehung mit der StädteRegion, der Stadt Alsdorf und den zuständigen Bausachverständigen stattgefunden habe. Einige Dinge müssen noch instandgesetzt und repariert werden, er gehe aber davon aus, dass nach den Ferien der dortige Betrieb wieder aufgenommen werden könne.

 

  • Dringlichkeitsentscheidungen

 

Herr Stv. Franz Brandt, CDU-Fraktion, bezieht sich auf das kürzlich erhaltene Rundschreiben zum Thema Dinglichkeitsentscheidungen. Dort heiße es, dass das Schreiben aus gegebener Veranlassung erstellt worden sei. Ihn interessiere natürlich, welche Veranlassung dazu geführt habe. Zudem betreffe es die Fraktionen selber weniger, da diese bei einer zu leistenden Unterschrift davon ausgehen, dass die Angelegenheit in Bezug auf ihre Dringlichkeit geprüft worden sei. Seitens der Fraktionen sei ja auch bereits in einigen Fällen die Dringlichkeit beanstandet worden.

 

Herr Bürgermeister Sonders erklärt, dass genau aus diesem Grund die Mitarbeiter erneut darauf hingewiesen worden seien, eine Dringlichkeitsentscheidung nur im äußersten Notfall zu erstellen. Andernfalls werde man zukünftig auch davon Gebrauch machen, Fachausschusssitzungen mit verkürzter Ladefrist einzuberufen.

 

  • Personal der Feuer- und Rettungswache

 

Herr Stv. Franz Brandt, CDU-Fraktion, erwähnt, dass aufgrund eines anonymen Zurufes die Frage aufgekommen sei, ob die Feuer- und Rettungswache personell entsprechend der Vorgaben einer NRW Verordnung aus dem Jahre 2012 ausgestattet sei.

 

Herr Bürgermeister Sonders sagt, dass die Feuer- und Rettungswache so ausgestattet sei, dass die Anforderungen erfüllt werden.

 

Herr Erster Beigeordneter Kahlen teilt mit, dass sich der Personalratsvorsitzende, Herr Nießen, der selbst Feuerwehr-Beamter ist, vor einigen Tagen bei der Verwaltung bedankt habe, da diese in den letzten Jahren für die benötigte Ausstattung der Feuerwehr gesorgt habe. Herrn Ersten Beigeordneten Kahlen seien keine personellen Defizite bekannt. Alsdorf habe im ganzen Nordkreis die wahrscheinlich personell bestausgestattetste Feuerwehr. Sollte natürlich kurzfristig jemand ausfallen, müsse bei Zeiten für Ersatz gesorgt werden. Er bemerkt, dass es sich bei der in Rede stehenden Norm möglicherweise um einen Erlass zur Ausrückstärke handele.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Im Nachgang zur Ratssitzung hat der Leiter der Feuer- und Rettungswache, Herr Adenau, auf Anfrage bestätigt, dass mit dem vorhandenen Personal jeden Tag des Jahres rund um die Uhr eine hauptamtliche Staffel für den Feuerschutz sowie das für nach dem Rettungsdienstplan erforderliches Personal vorgehalten wird.

 

Infolge neuerer Rechtsprechung beziehungsweise Gesetzesänderungen wurden in den letzten Jahren die Höchstbereitschaftszeiten für die Feuerwehrkräfte auf 48 Stunden pro Woche reduziert. Hierdurch entstand ein deutlich höherer Personalbedarf. Am 01.04.2015 wurden daher sieben neue Brandmeisteranwärter eingestellt. Diese werden im September dieses Jahres voraussichtlich ihre Laufbahnprüfung zum Brandmeisteranwärter ablegen. In der laufenden Dienstplanung werden die Brandmeisteranwärter berücksichtigt und ihrem Ausbildungsstand entsprechend eingesetzt. Aktuell weist der Stellenplan für die Feuer- und Rettungswache 56 Stellen aus, die zur Zeit alle besetzt sind.

 

Eine intensive Überprüfung der für den Feuerschutz in Betracht kommenden Rechtsnormen, betreffend der in der Rede stehenden „Verordnung beziehungsweise Erlass aus dem Jahre 2012“, blieb zunächst erfolglos. Möglicherweise gründet die Anfrage auf eine Verfügung der Bezirksregierung vom 03.02.2012 (basierend auf der Rundverfügung vom 07.04.1997 zu den „Grundlagen zur Bewertung der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“), bei der die Berechnung beziehungsweise der Ansatz der Mannschaftsstärke für die zweite Hilfsfrist thematisiert wird. Die zweite Hilfsfrist betrifft jedoch im Wesentlichen zunächst die freiwillige Feuerwehr, da hieraus grundsätzlich der größere Teil der nachrückenden Kräfte generiert wird. Die vorgenannte Verfügung der Bezirksregierung Köln übertrifft die von der AG der Leiter der Berufsfeuerwehren empfohlenen Mannschaftsstärken in der zweiten Hilfsfrist deutlich.

 

Durch die Einrichtung der Rathauswache und weiteren Einzelmaßnahmen konnte bereits die Mannschaftsstärke für die zweite Hilfsfrist verbessert werden. In Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund werden derzeit noch weitere Maßnahmen geprüft, damit selbst die einseitig durch die Bezirksregierung Köln erhöhten Maßstäbe mit einem möglichst hohen Prozentsatz erfüllt werden.

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