24.02.2011 - 2 Einführung und Verpflichtung von sachkundigen B...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Der sachkundige Bürger Herr Christoph Kuckartz wird nach § 58 Abs. 3 GO NRW und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften in der heutigen Sitzung durch den Ausschussvorsitzenden in den Ausschuss eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben mit folgendem Wortlaut mit Handschlag verpflichtet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

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Beschluss:

Herr Christoph Kuckartz wird durch Herrn Stv. Rinkens als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung in den Ausschuss eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben durch Handschlag verpflichtet.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig