02.02.2017 - 13 7. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf ...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Frau Stv. Silly-Kuntz, GRÜNE-Fraktion, bittet darum, ebenfalls die Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes in die Änderung der Hauptsatzung einzuarbeiten. Dementsprechend habe sich auch die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten ein wenig verbessert, da diese nun eine Rechtschutzmöglichkeit nach § 19a habe, die in § 3 der Hauptsatzung ebenfalls aufzunehmen sei. Weiterhin gebe es noch ein paar redaktionelle Änderungen im heute zu ändernden Teil der Hauptsatzung. Dort werden Euro-Beträge in unterschiedlichen Schreibweisen aufgeführt. Eine weitere Kleinigkeit sei, dass die Frauenbeauftragte mit einem Stundensatz von mindestens 19,25 Stunden als Gleichstellungsbeauftragte beschäftigt sein solle. Das resultiere wahrscheinlich aus einer Zeit, in der es noch eine 38,5 Stundenwoche gegeben habe und sie schlage deshalb vor zu schreiben: „Mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Stundenzahl“.

 

Herr Bürgermeister Sonders schlägt vor, die heutige Änderung zu beschließen und die von Frau Stv. Silly-Kuntz vorgetragenen Änderungen mit einer neuen Vorlage separat zu beschließen. Er bittet Frau Stv. Silly-Kuntz darum, die aufgeführten Änderungen im Detail mit Frau Filipenoks, A 12 Rat und Verfassung, abzustimmen.

 

Herr Stv. Franz Brandt, CDU-Fraktion, ist ebenfalls der Meinung, heute die Änderung zu beschließen. Die weiteren Änderungen sollen dann schriftlich vorgelegt werden, da er selbst die Änderungen nicht so schnell nachvollziehen konnte. Er sei froh darüber, dass die SPD-Fraktion zeitglich auf den gleichen Gedanken gekommen sei, die Regelung so zu beschließen. Er bemerkt, dass er die durch das Land neu festgesetzte Obergrenze des Verdienstausfalles in Höhe von 80 € sehr unverhältnismäßig finde, gerade auch bei der derzeitigen Haushaltssituation sei das dem Bürger gegenüber vollkommen unvertretbar. So ganz könne die Tätigkeit dann auch nicht mehr als Ehrenamt angesehen werden.

 

Herr Bürgermeister Sonders legt dar, dass dies satzungsmäßig nicht festgelegt werden dürfe. Natürlich können sich die Selbstständigen untereinander einigen, in welcher Höhe der Verdienstausfall in Zukunft abgerechnet werde.

 

Herr Stv. Wirtz, GRÜNE-Fraktion, sagt, dass er ebenfalls diesen Passus ansprechen wolle. Soweit er sich erinnere, habe es immer eine Obergrenze von 20 € gegeben, es sei denn, man lege den Mehraufwand dar. Der Sprung von 20 € auf 80 € sei enorm. Er gebe Herrn Stv. Franz Brandt, CDU-Fraktion, Recht, dass es dann für viele kein richtiges Ehrenamt mehr sei.

 

Herr Bürgermeister Sonders bemerkt, dass bisher in der Hauptsatzung unter § 9 Absatz 5, Buchstabe f) stehe, dass der Höchstbetrag zu den Absätzen c) – e) auf 20 € die Stunde festgesetzt werde, das heiße, dass in keinem der vorgenannten Fälle der Verdienstausfallersatz diesen Betrag überschreiten dürfe. Er begrüßt es, dass aus dem Kreis der Selbstständigen der Vorschlag gemacht worden sei, die Obergrenze zu limitieren und er bittet die Anwesenden Selbstständigen darum, sich zusammenzusetzen und der Verwaltung mitzuteilen, wie die Grenze aussehen solle.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die 7. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf in der als Anlage zur Originalniederschrift beigefügten Fassung.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage