31.03.2011 - 5 Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemei...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

 

Zur vorgenannten Thematik stellt Herr Erster Beigeordneter Kahlen fest, so wünschenswert auch die Anregung des Tierschutzvereines sei, gebe es doch rechtliche Bedenken, die in der Vorlage bereits dargelegt wurden, u.a. auch als Auszug einer Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes. Die Verwaltung sehe derzeit keine Möglichkeit, eine solche Verordnung in der Praxis umzusetzen.

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, erwidert, dass die Verwaltung es sich seiner Einschätzung nach hier zu einfach mache. Er könne keine offensichtliche Rechtswidrigkeit erkennen und verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass andere Städte bereits Katzenschutzverordnungen erlassen hätten. Der Städte- und Gemeindebund bringe zwar rechtliche Bedenken vor, ihm sei jedoch bislang kein Urteil bekannt geworden, welches diese Rechtsauffassung unterstütze. Andererseits gebe es ein Gutachten eines Düsseldorfer Rechtsanwaltes, in dem die Zulässigkeit einer solchen Verordnung unterstrichen werde. Seiner Einschätzung nach sei durchaus ein Problem gegeben. Die ungezügelte Katzenvermehrung berge sehr wohl eine grundsätzliche Gefahr, die ordnungsrechtliches Handeln erforderlich mache. In der Stadt Paderborn zum Beispiel seien diesbezüglich bereits gute Erfahrungen gemacht worden. Dort klären die Veterinärbehörden die Katzenhalter über das Problem der unkontrollierten Fortpflanzung auf. Die Zahl der Kastration von Katzen aus privater Haltung habe dadurch deutlich zugenommen. Dies spreche für eine solche Verordnung. Außerdem sei es ja wohl auch so, dass die Stadt Alsdorf nicht nur eine Pauschale an das Tierheim Aachen zahle, sondern auch pro gefundenes und dem Tierheim übereignetes Tier einen bestimmten Betrag entrichten müsse. Auch vor diesem Hintergrund sei die Verordnung sinnvoll. Bundesweit würden sich Tierschutzvereine dafür einsetzen, dass Katzenschutzverordnungen erlassen werden. Seiner Ansicht nach spreche nichts dagegen, dies auch in Alsdorf zu tun. Die GRÜNE-Fraktion unterstütze deshalb den Antrag des Tierschutzvereines.

 

An Herrn Stv. Heidenreich gewandt, räumt Herr Erster Beigeordneter Kahlen ein, dass er ihm rein in der Sache schon zustimmen könne. Beim Erlass einer Satzung müsse jedoch auf die Rechtmäßigkeit geachtet werden.  Diesbezüglich gibt er zur Kenntnis, dass er die Entscheidung in gleicher Sache in der Stadt Aachen mit verfolgt habe. Dort sei man aufgrund entsprechender Expertisen zu der Überzeugung gelangt, dass eine solche Verordnung rechtswidrig sei. Dem entsprechend sei der Erlass einer Satzung dort durch die Verwaltung abgelehnt worden.

Ergänzend erwähnt er, man habe sich auch in Paderborn und in Jülich erkundigt, welche Ergebnisse nach dem Erlass der Satzung dort zu verzeichnen seien. Es sei mitgeteilt worden, dass die Verordnung nicht wirklich umgesetzt werden könne. Somit gebe es zwei Probleme: Erstens handele es sich nach allgemeiner Rechtsauffassung um eine Rechtswidrigkeit und zweitens werde die Effektivität selbst bei den Kommunen, die die Satzung beschlossen haben, in Frage gestellt. Wenn der Landes- bzw. Bundesgesetzgeber die notwendigen rahmengesetzlichen Veränderungen vornehmen würde, wäre es für die Kommunen allgemein kein Problem, eine entsprechende Satzung zu erlassen.

 

Herr Stv. Brandt, CDU-Faktion, unterstützt grundsätzlich die Einschätzung von Herrn Stv. Heidenreich. Seiner Meinung nach sollte dem Antrag stattgegeben werden.

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt beschließt mit Mehrheit (bei 3 Gegenstimmen), die Katzenschutzverordnung auf Grund der offensichtlichen Rechtswidrigkeit nicht zu erlassen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=95&TOLFDNR=3366&selfaction=print