11.05.2017 - 4 Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Alsdorf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Do., 11.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 14 - Rechnungsprüfungsamt
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Alsdorf stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung vom 25.04.2017 abschließend beratenen und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Gesamtabschluss in seiner Fassung vom 18.11.2016 einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen (Anlagen der Originalniederschrift) gemäß § 116 GO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW fest.
2.
Der Rat der Stadt beschließt, gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 116 Abs. 1 Satz 4 GO NRW den Gesamtjahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 8.496.377,79 €. Es verbleibt ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von 7.196.017,92 €.
3.
Der Rat der Stadt Alsdorf stellt fest, dass der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und eine zutreffende Vorstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage vermittelt. Dem Bürgermeister wird gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW für die Aufstellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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3 MB
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2
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öffentlich
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91,2 kB
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