07.12.2023 - 18.1 Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Sta...

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Frau Stv. Niedermaier, SPD-Fraktion, erläutert den Antrag. Eigentlich sei eine gebührenfreie Bestattung für alle Sternenkinder beantragt worden, allerdings sei dies bestattungsrechtlich nicht möglich. Es müsse zwischen Geburten unter 500 Gramm, die nicht bestattungspflichtig, und Geburten über 500 Gramm, die bestattungspflichtig seien, unterschieden werden. Im Kreißsaal können sich Mütter Geburten unter 500 Gramm bescheinigen lassen, dadurch könne eine Bestattung beantragt werden. Sie hebt positiv hervor, dass in Mariadorf bereits ein Friedhof für Sternenkinder vorhanden sei, die SPD-Fraktion beantragt allerdings einen weiteren im Planbereich A/B. Der Bürgermeister solle hierfür einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag erarbeiten. Außerdem sollen Sternenkinder-/Säuglingsgrabstätten und die Beerdigungen für Sternenkinder, Neugeborene und Säuglinge (bis 500 Gramm) für Alsdorfer Bürger/innen gebührenfrei sein. Darüber hinaus beantrage die SPD-Fraktion, die Gebühren bei den Reihengräbern für Früh- und Fehlgeburten sowie die Gebühren der Reihengräber für Kinder bis fünf Jahren unverändert zu lassen, da sich die Familien durch das Versterben eines Kindes in einer außergewöhnlichen Situation befinden. Dies bedeute, dass die Gebühren

- für Reihengräber für Früh- und Fehlgeburten bei 291 €,

- für Reihengräber für Kinder bis zu fünf Jahren bei 282 €,

- für die Bereitstellung der Gräber für Früh- und Fehlgeburten bei 131 € und

- für Kinder bis fünf Jahren weiterhin bei 100 € verbleiben.

Herr Erster Beigeordneter Kahlen habe im Hauptausschuss bereits erwähnt, dass es zum Glück nur wenige Sternenkinder gebe und der Überschuss von 62.000 € könne die Gebühren auffangen. Der Rest könne in den Friedhof für Sternenkinder investiert werden.

 

Herr Stv. Weyand erklärt für die CDU-Fraktion, dass dem Antrag der SPD-Fraktion zugestimmt werde. Die Familien seien in einer solchen Situation zu entlasten.

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, ergänzt, dass Punkt zwei des Antrages der SPD-Fraktion nicht für Bürger/innen sondern für Einwohner/innen gelten solle.

 

Herr Bürgermeister Sonders fasst sodann den Antrag der SPD-Fraktion wie folgt zusammen:

 

„1. Die Stadt Alsdorf schafft, neben dem Friedhof Mariadorf (Planbereich C), mindes-

     tens eine weitere Sternenkinder-/Säuglingsgrabstätte im Planbereich A/B. Der Bürgermeister wird gebeten, einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten.

 

2. Sternenkinder-/Säuglingsgrabstätten und die Beerdigungen für Sternenkinder,

    Neugeborene und Säuglinge (bis 500 Gramm) sollen für Alsdorfer Einwohner/innen gebührenfrei sein.

 

3. Die Gebühren für Reihengräber für Früh- und Fehlgeburten bleiben bei 291 €, die Gebühren für Reihengräber für Kinder bis zu fünf Jahren bleiben bei 282 €. Weiterhin sollen die Gebühren für die Bereitstellung der Gräber für Früh- und Fehlgeburten bei 131 € und die Gebühren für Kinder bis fünf Jahren bei 100 € bestehen bleiben“.

 

und lässt hierüber abstimmen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

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Beschluss:

1. Die Stadt Alsdorf schafft, neben dem Friedhof Mariadorf (Planbereich C), mindes-tens eine weitere Sternenkinder-/Säuglingsgrabstätte im Planbereich A/B. Der Bürgermeister wird gebeten, einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag zu er-arbeiten.

 

2. Sternenkinder-/Säuglingsgrabstätten und die Beerdigungen für Sternenkinder,

    Neugeborene und Säuglinge (bis 500 Gramm) sollen für Alsdorfer Einwohner/innen gebührenfrei sein.

 

3. Die Gebühren für Reihengräber für Früh- und Fehlgeburten bleiben bei 291 €, die

    Gebühren für Reihengräber für Kinder bis zu fünf Jahren bleiben bei 282 €. Wei-

    terhin sollen die Gebühren für die Bereitstellung der Gräber für Früh- und Fehlge-

    burten bei 131 € und die Gebühren für Kinder bis fünf Jahren bei 100 € bestehen

    bleiben.

 

4. Der Rat der Stadt beschließt die geänderte Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Alsdorf (Anlage).

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage