07.03.2024 - 8 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kin...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Herr Dezernent Schmidt weist darauf hin, dass der seinerzeit im Jugendhilfeausschuss gefasste Beschluss, sich per Grundsatzbeschluss den Steigerungen des Landes anzupassen, nicht möglich sei. Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sei eine Satzung jährlich konkret anzupassen und zu beschließen. 

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Empfehlungsbeschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Achte Änderung der Kinderfördersatzung der Stadt Alsdorf in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?TOLFDNR=1000709&selfaction=print