19.09.2024 - 16 Fortführung der Flüchtlingsarbeit in Alsdorf im...

Beschluss:
unverändert beschlossen
Reduzieren

Herr Dezernent Krämer führt aus, dass man gemäß § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz dazu verpflichtet sei, 3,83% der monatlichen pauschalierten Landeszuweisung für die soziale Betreuung zu verwenden. Mittlerweile habe es sich ergeben, dass ein Maßnahmenträger Spendengelder zur Deckung einsetzen möchte. Das durch die Träger eingebrachte Angebot könne somit ohne Kürzungen angenommen werden.

Reduzieren

Empfehlungsbeschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf stimmt der Fortführung der Flüchtlingsarbeit in Alsdorf bis max. 31.12.2025 zu und beauftragt die Verwaltung, den Eigenanteil in Höhe von 170.000 € bereitzustellen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig (bei 1 Enthaltung)

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?TOLFDNR=1001306&selfaction=print