03.12.2024 - 19 Wertstoffhof

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Herr Stv. Weyand, CDU-Fraktion, fragt zu dieser Thematik, ob bereits Erfahrungsberichte von Nachbarkommunen vorliegen, dass die Errichtung eines Wertstoffhofs zur Eindämmung von wildem Müll geführt habe. Darüber hinaus bittet er um Mitteilung, ob die Grünschnittcontainer mit einer Wertstoffhofeinrichtung verfallen, oder ob diese bestehen bleiben. Danach stellt er die Frage, welche Leistungen weiter kostenpflichtig bleiben werden und ob die kostenfreie Holz-Entsorgung in Warden für alle Holzkategorien gelte.

 

Herr Technischer Dezernent Dziatzko teilt mit, dass er nicht detailliert wisse, welche Holzarten entsorgt werden können. Dies werde er separat mitteilen. Bezüglich der Einschränkung des wilden Mülls teilt er mit, dass Abfragen stattgefunden haben. Die Ergebnisse könne er nachreichen, man müsse sich jedoch die Illusion nehmen, dass es keinen wilden Müll mehr geben würde. Erfahrungen werden zeigen, inwieweit der Wertstoffhof zu einer Verbesserung führe. Die Grünschnittcontainer seien in der Kostenberechnung für die Mitbenutzung des Wertstoffhofes berücksichtigt, diese bleiben erhalten.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Aus den Erfahrungen bzw. Austausch mit den Nachbarkommunen, die alle einen Wertstoffhof besitzen, gab es keine Äußerungen, dass der wilde Müll durch die Errichtung eines Wertstoffhofes abgenommen hat.

 

Die Grünschnittcontainer werden durch die Möglichkeit der kostenlosen Abgabe des Grünschnitts am ELC in Warden zunächst einmal nicht abgezogen bzw. reduziert. Hier müssen auch zunächst die nächsten Jahre abgewartet werden, wie sich die Anzahl der Anlieferungen sowohl in Warden als auch an den Grünschnittcontainern entwickeln.

 

Weiterhin kostenpflichtig bleibt die Anlieferung von Altreifen, Bauschutt, Schadstoffen, Asbest sowie Glas- und Steinwolle. Die kostenfreie Entsorgung von Holz gilt nicht für Holz der Kategorie A 4. Das sind alle Holzbauten, die im Außenbereich verbaut sind, wie Holzteile von Spielgerüsten, Gartenzäune, Holzteile von Gartenlauben etc.

 

Herr Stv. Heidenreich erklärt für die GRÜNE-Fraktion, dass Variante C bevorzugt werde. Der Grünschnitt könne an den dezentralen Sammelstellen abgegeben werden und da Sperrmüll kostenlos von der Regioentsorgung abgeholt werden könne, sei diese Vergünstigung aus Sicht der GRÜNE-Fraktion nicht notwendig, zumal die Grundgebühren der Abfallentsorgung für alle Alsdorfer/innen steigen würden. Auch sehe er keine Benachteiligung gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern anderer Städte, die einen eigenen Wertstoffhof betreiben. Die Gebühren am Wertstoffhof in Baesweiler teilen sich zum Beispiel wie folgt auf: Grünschnitt sei bis lediglich 1,5 m³ kostenlos, darüber hinaus fallen 5 € Gebühr an. Sperrgut und Altholz kosten 15 € bis 0,5 m³, darüber hinaus bis zu einer Höchstgrenze von 3 m³ 30 €. Kleinverpackungen mit Glas/Metall seien, wie in Warden, kostenlos. Insofern solle aus Sicht der GRÜNE-Fraktion alles so belassen werden, also Variante C.

 

Herr Stv. Loosz spricht sich im Namen der SPD-Fraktion für Variante A aus, da Zählungen des Eigenbetriebs ergeben haben, dass innerhalb von drei Wochen 2000 Bürger/innen die genannten Abfallmöglichkeiten Grünschnitt/Sperrmüll/Holz entsorgt haben.

 

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, bemerkt, dass keine Entscheidung umsonst sei. Wenn beispielsweise Variante A beschlossen werde, zahle jede/r die Kosten, auch Mieter/innen, die möglicherweise nichts entsorgen werden.

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Empfehlungsbeschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt die kostenlose Nutzung des Entsorgungslogistikcenters (ELC) in Warden für Alsdorfer Bürger/innen für die Abfallfraktionen Grünschnitt und Sperrmüll/Holz.

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Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit (bei 3 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen)

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?TOLFDNR=1001524&selfaction=print