10.12.2024 - 4 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Al...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Zu Punkt 3 hat der Bürgermeister gem. § 40 Abs. 2 Satz 6 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW kein Stimmrecht.

 

Herr Stv. Malecha, GRÜNE-Fraktion, erklärt, dass der vorliegende Jahresabschluss 2023 am 19.11.2024 in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vorgestellt, beraten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden sei. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe sich den Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes angeschlossen und eine eigene positive Stellungnahme gemäß der neuen NKF-Vorschriften abgegeben. Der Empfehlungsbeschluss für die Feststellung und Verwendung des Jahresüberschusses 2023 sei in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses einstimmig gefasst worden. Hiernach werde die Bilanzsumme von 297.525.051,38 € und ein Jahresüberschuss in Höhe von 4.931.514,19 € festgestellt. In diesem Jahr greife das erste Mal der neue gesetzliche Verwendungsautomatismus gem. § 75 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), nachdem der Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage in voller Höhe zugeführt werden müsse. Dem Bürgermeister werde für das Haushaltsjahr 2023 eine Entlastung erteilt. Abschließend bedankt er sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungsprüfungsamtes und der Kämmerei sowie allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen, die dieses Ergebnis ermöglicht haben.

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Beschluss:

1.

Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerkes der örtlichen Rechnungsprüfung und der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.11.2024 und unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes Nr. 01/2023 des Rechnungsprüfungsamtes vom 04.11.2024 stellt der Rat der Stadt Alsdorf gem. § 96 Abs. 1 GO NRW den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2023 in der korrigierten Fassung vom 28.10.2024 fest.

 

2.

Der Rat der Stadt stellt den geprüften Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 297.525.051,38 € fest. Gemäß § 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW wird der Jahresüberschuss 2023 der Ergebnisrechnung in Höhe von 4.931.514,19 € der Ausgleichsrücklage in voller Höhe zugeführt.

 

3.

Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis:

Zu 1.: Einstimmig

Zu 2.: Einstimmig

Zu 3.: Einstimmig

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