10.12.2024 - 5 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Herr Stv. Weyand teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag folgen werde. Er richtet seinen Dank an das gesamte Team der Kämmerei für die Vorbereitung und auch dafür, dass in den letzten Wochen noch offene Fragen beantwortet worden seien. Eigentlich wäre eine Differenzierung der Grundsteuer B der richtige Weg, allerdings sei die CDU-Fraktion ebenfalls der Auffassung, dass die Rechtssicherheit hierfür nicht gegeben sei. Möglicherweise sei es in den nächsten Jahren möglich, die Grundsteuer B langfristig zu differenzieren, um diese für alle Bürger/innen fairer zu gestalten.

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, äußert seinen Unmut über die zweite Anhebung der Grundsteuer B in diesem Jahr. Bereits im März dieses Jahres sei die Steuer auf einen Rekordwert von 895 Prozentpunkten angehoben worden, nun solle sie auf 1018 Prozentpunkte steigen. Dies belaste insbesondere Wohngrundstücke und dadurch nicht nur Hausbesitzer/innen, sondern auch die Mieter/innen, während Nichtwohngrundstücke und deren Eigentümer/innen in der Tendenz profitieren. Insofern sei, wie Herr Stv. Weyand bereits mitgeteilt habe, eine Differenzierung mit dem niedrigeren Wert bei Wohnhäusern und einem höherem bei Nichtwohngrundstücken die fairere Lösung. Dies scheine jedoch nicht mehrheitsfähig zu sein, da man Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg gehen wolle. Daher solle das Wohnen in Alsdorf erneut teurer werden, was vor allem diejenigen mit geringem Einkommen treffe. Eine mögliche Lösung wäre die „Eschweiler Variante“. Eschweiler habe ebenfalls vor Kurzem die Grundsteuer B auf 895 Prozentpunkte gesteigert. Nun liege dem Stadtrat ein Antrag der Rot-Grünen Mehrheit vor, die Grundsteuer nicht weiter anzuheben und den Einnahmeverlust von 3,7 Millionen € durch die Mehreinnahmen im Jahresabschluss 2023 zu kompensieren. Auch Alsdorf habe 4,9 Millionen € aus dem Jahresabschluss 2023 der Ausgleichsrücklage zugeführt. Man könne daher die Grundsteuer B bei 895 Prozentpunkten belassen und abwarten, wie die weitere Entwicklung 2025 aussehe, auch in Bezug auf die differenzierten Grundsteuersätze. Er wisse, dass dies ein unkonventioneller Vorschlag sei, dieser würde jedoch eine deutliche Entlastung der Wohnkosten in Alsdorf bringen. Er weist auf einen Kommentar der Eschweiler Presse von Wolfang Wynands hin: „Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll, nach der massiven und viel kritisierten rückwirkenden Erhöhung für das laufende Jahr 2024, im kommenden Jahr bei 895 Punkten bleiben. Keine Erhöhung – je nach Differenzierungsszenario – auf Prozentsätze zwischen 962 und 1520 aufgrund der Grundsteuerreform. Die Stadt schenkt den Immobilienbesitzern und den Mietern, auf die die Grundsteuer B umgelegt wird, damit insgesamt 3,7 Millionen Euro. Das ist mehr als eine gute Nachricht.“ Er bittet darum, sich mit diesem Vorschlag auseinanderzusetzen, ansonsten werde die GRÜNE-Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Herr Stv. Willms berichtet, dass die SPD-Fraktion, wie bereits im Hauptausschuss mitgeteilt, der Verwaltungsvorlage zustimme. Er stimmt der Aussage von Herrn Stv. Weyand zu, dass das Prozessrisiko bei einer Differenzierung zu groß sei. Man könne Erfahrungen abwarten und dann erneut über eine Differenzierungsmöglichkeit beraten.

 

Herr Bürgermeister Sonders merkt an, dass die Reserven bereits in der mittelfristigen Finanzplanung komplett aufgezehrt werden, um die Bürger/innen nicht noch zusätzlich zu belasten. Darüber hinaus sei Eschweiler in einer anderen Situation, da dort der Anteil der Gewerbeflächen im Verhältnis zu den Wohnimmobilien ungleich größer sei, als in Alsdorf. Man habe sich im Vorfeld viele Gedanken über diese Thematik gemacht und dies werde in der Vorlage ausführlich dargestellt. Er selbst wäre der Rot-Grünen Landesregierung dankbar gewesen, wenn es gesetzliche Regelungen geben würde. Nun müssen sich die Kommunen mit dem „rumschlagen“, was ihnen zur Verfügung gestellt werde. Es sei nicht akzeptabel, neue Risiken aufzunehmen und die in Zukunft gewählten Räte damit zu konfrontieren, mögliche Klagen bezüglich einer Differenzierung auszutragen. Die dabei entstehenden Summen müssten erstattet werden und dieses Geld würde von den Bürgerinnen und Bürgern über weitere Steuern gezahlt werden müssen. Insofern sei er dankbar, dass der größte Teil des Rates den sichereren Weg für die Bevölkerung befürworte.

 

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, äußert seinen Unmut über die Aussage des Herrn Bürgermeister Sonders, sich mit der Situation „rumschlagen“ zu müssen. Die Landesregierung habe eine Möglichkeit eröffnet, Bürger/innen zu schonen. Eigentlich werde die Differenzierung begrüßt, jedoch nicht mit diesen Risiken. Man werde auf die Differenzierung verzichten und müsse sich deswegen nicht damit „rumschlagen“. Er selbst hoffe, dass mögliche Klagen scheitern und eine mögliche Differenzierung im Auge behalten werde.

 

Herr Bürgermeister Sonders schließt sich dieser Hoffnung an.

 

Herr Stv. Boehm gibt für die FBA-Fraktion zur Kenntnis, dass dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt werde. Er bedankt sich bei Herrn Kämmerer Hafers und seinem Team für die hervorragende Arbeit.

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Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Alsdorf (Hebesatzsatzung).

 

  1. Der Rat verzichtet vorerst auf eine Einführung der Grundsteuer C.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit (bei 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen)

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