24.06.2014 - 16 Kinderbildungsgesetz - KiBiz-, Umsetzung des Än...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. Der Rat der Stadt zieht die Entscheidung an sich.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Indikatoren zur Festsetzung von Landeszuschüssen anzuwenden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage, die in der Sachdarstellung vorgeschlagenen Einrichtungen entsprechend zu informieren und damit die Umsetzung zum 01.08.2014 zu gewährleisten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bezogen auf die städt. Einrichtungen, die notwendigen Anpassungen im Stellenplan vorzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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