27.11.2014 - 11 Bebauungsplan Nr.332 – Am Güterbahnhof b) Billi...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll:

Frau Lo Cicero-Marenberg, technische Beigeordnete, erläutert, dass im Rahmen der Verhandlungen mit dem Eigentümer auf dessen expliziten Wunsch noch ein Änderungsvorschlag einfließen solle, der sich auf die vorliegenden Erkenntnisse des Verkehrsgutachtens beziehe. Danach wird vorgeschlagen, den Satzteil im Teil 1 des städtebaulichen Vertrages § 1(3) Satz 1 folgendermaßen zu ändern:

„ …die mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden sind, welche die Kapazitäten des Komplexknotens Bahnhofstraße /Prämienstraße/ Würselener Straße überschreitet.“

 

Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum, SPD-Fraktion, fragt nach, wer diesbezügliche Nachweispflichten bzw. Gutachternachweise zu erbringen habe.

 

Frau Lo Cicero-Marenberg  verweist auf die diesbezüglichen Pflichten des Antragstellers bei Änderungs- / Neubauanträgen etc.  Anträge über die Veränderung des Betriebes bzw. Neubauvorhaben unterliegen im hiesigen Falle dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), ein solches Verfahren werde bei der Städteregion geführt und die Stadt Alsdorf entsprechend beteiligt. Im Rahmen des Antrages könne die Stadt erforderlichenfalls gutachterliche Nachweise hinsichtlich der verkehrlichen Auswirkungen fordern, d.h. wie sich etwaige Veränderungen des Betriebes auswirken und ob diese mit etwaigen höheren Verkehren verbunden seien, so dass die ohnehin geringen Kapazitäten des modifizierten Kreisverkehres nicht mehr ausreichen würden. Daraus resultierend werde dann die Erschließungspflicht einer zusätzlichen Anbindung an die Prämienstraße ausgelöst.

 

Herr Leufgens, ABU/FDP-Fraktion, fragt nach, was geschehe, wenn die Kapazitäten überschritten seien und ob dann die neue Straße gemäß Bebauungsplan gebaut werden müsse.

 

Frau Lo Cicero-Marenberg bejaht diese Frage mit dem Hinweis, dass dann die Anbindung an die Prämienstraße über das heutige Privatgelände des Antragstellers auf dessen Kosten herzustellen sei. Diese Erschließungspflicht bestehe, wenn sich der Betrieb ändere und dadurch dort mehr Verkehr entstehe. Solange der Betrieb, wie bisher bestehen bleibe bzw. wie im bisherigen Umfang betrieben werde, genieße er aus der derzeitigen Situation gewissermaßen Bestandsschutz.

 

Der Betrieb habe versichert, dass bei der jetzigen Antragstellung nicht beabsichtigt sei, sich im Umfang wesentlich zu ändern, es gehe hier insbesondere um die Modernisierung des Betriebes, insbesondere auch für bisher nicht genehmigungsrechtlich abgedeckte Bereiche (Immissionsschutz, Sichtschutz). Unter diesen Aspekten bestehe aus betrieblicher Sicht auch keine Erfordernis, eine zusätzliche Anbindung herzustellen.

Sobald das Gewerbegebiet mit seinen Erweiterungsmöglichkeiten, wie im Bebauungsplan perspektivisch angedacht, in die Entwicklung komme, sichere sich die Stadt vertraglich aber ab, dass die zusätzliche öffentlich-rechtliche Anbindung zur Prämienstraße auf Kosten des Investors  herzustellen sei.

 

Herr Stv. Lothmann, CDU-Fraktion, fragt nach, ob man den Bau der Straße im Nachhinein fordern könnte, wenn sich herausstellt, dass der Verkehr doch zunehme.

 

Herr Malecha, Grüne-Fraktion, fragt nach, wer die Beweislast für die Überlastung des Knotens trage. Die Grüne-Fraktion sehe das ganze kritisch und hätte es begrüßt, wenn von vornherein festgelegt worden wäre, dass die Straße seitens des Antragstellers zu bauen sei.

 

Frau Lo Cicero-Marenberg weist zusammenfassend nochmals darauf hin, dass derjenige, der einen Antrag - aufgrund von Änderungen am Betrieb bzw. bei Neubauvorhaben -  stelle, ein solches Verkehrsgutachten  in Auftrag geben und nachweisen müsse, dass durch etwaige zusätzliche Verkehre der modifizierte Kreisverkehr weiterhin funktioniere. Etwaige Einforderungen zur Erschließungspflicht seitens des Vertragspartners seien jedoch betriebsbezogen und insofern unabhängig von etwaigen allgemeinen Verkehrszunahmen.

 

Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum  stellt aufgrund der vorangegangenen Wortbeiträge fest, dass heute keine Empfehlung seitens des Ausschusses für Stadtentwicklung ausgesprochen und der Punkt zur Beschlussfassung an den Rat der Stadt Alsdorf verwiesen werde.

 

Zum Abschluss verweist Frau Lo Cicero-Marenberg noch auf eine nachrichtliche Korrektur im Vertragstext. Dort werde bei der Eingrünung des Planbereichs ein Rasenstreifen beschrieben, es handele sich korrekterweise aber um einen  Wiesenstreifen; sie bittet dies entsprechend zu ändern.                                                                                                                            

Reduzieren

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung verweist diesen Punkt ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Alsdorf.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage