02.12.2014 - 7 Fortführung der Schulsozialarbeit in der Stadt ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll:

 

 

 

Anmerkung:

 

 

TOP 13 Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Alsdorf

hier:kurzer Sachstandsbericht zum Ende des Jahres 2014 und Vorstellung des Tanzprojektes Alte Dorfschule

 

wurde vorgezogen und im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt behandelt.

 

 

 

 

 

Herr Dezernent Spaltner, Dezernat II, gibt einen ausführlichen Sachstandsbericht.

 

 

Herr Stv. Wirtz, GRÜNE-Fraktion, äußert, dass es für die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses von großem Interesse sei, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses zu erfahren, wie das Resümee der Verwaltung in Bezug auf „3 Jahre Schulsozialarbeit in der Stadt Alsdorf“ sei.

 

Des Weiteren spricht er sich dafür aus, dass es wünschenswert sei, wenn ein oder zwei Schulsozialarbeiter dem Ausschuss Einblick in ihren Schulalltag ermöglichen würden.

 

 

Auf die Frage von Herrn Stv. Wirtz wie sich der Prozentsatz der Verwaltungskosten zusammensetzt, äußert Herr Dezernent Spaltner, Dezernat II, dass zum jetzigen Zeitpunkt von der Städteregion noch keine abschließenden Zahlen vorliegen. Erst dann sei eine detaillierte Darstellung der Finanzierung möglich.

 

 

Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Herr Stv. Borrmann, SPD-Fraktion, greift die Anregung von Herrn Stv. Wirtz, Schulsozialarbeiter in den Ausschuss einzuladen auf und spricht sich für deren Realisierung aus.

 

 

Seitens der CDU-Fraktion erkundigt sich Herr Stv. Boehm nach der Eingruppierung der Schulsozialarbeiter. Welche Vergütung sie erhielten und an welchen Schulen sie eingesetzt werden. Ein Stellen- oder Einsatzplan der Schulsozialarbeiter sei von Interesse.

 

 

Herr Dezernent Spaltner verspricht den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses bezüglich der von Herrn Stv. Boehm aufgeworfenen Fragen, ihnen entsprechende Informationen zukommen zu lassen.

 

 

Frau Brandt, CDU, betont, dass es irgendwelcher „Messinstrumente“ bedürfe, um die Wichtigkeit der Schulsozialarbeit zu dokumentieren und eine gemeinsame Überlegung sinnvoll sei.

 

 

In diesem Zusammenhang sagt Herr Heinrichs, FG 3.2 – Jugend, zu, dass die Anregung aufgegriffen werde.

 

 

Der Fachgebietsleiter des Jugendamtes, Herr Heinrichs, stellt den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses folgenden Beschlussvorschlag vor:

 

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die bisher über Bildung und Teilhabe (BuT) mit Bundes- und Landesmitteln finanzierte Schulsozialarbeit an den Grundschulen und weiterführenden Schulen in Alsdorf wird für die Dauer der Landesförderung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit für die Jahre 2015 bis 2017 fortgeführt.

 

Die im städtischen Haushalt in den Jahren 2015 bis 2017 jährlich zur Verfügung gestellten Mittel betragen unter Berücksichtigung des 70%igen Landesanteils maximal 237.510,-- €.

 

Bund und Land NRW sind dringend aufgefordert, Schulsozialarbeit als ausschließlich staatliche Aufgabe anzuerkennen und entsprechend umfänglich zu finanzieren.

 

Der 3. Appell der Hauptverwaltungsbeamten in der Städteregion zur Fortführung der Schulsozialarbeit mit Bundes- und Landesmitteln wird ebenso unterstützt wie der Aufruf der Jugendamtsleiter in NRW zur Erhaltung der Schulsozialarbeit als Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes (Anlage 1  und 2 zu TOP 2014/0498) und wird ausdrücklich begrüßt.

 

 

Abschließend lässt der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Herr Stv. Borrmann, über den von Herrn Heinrichs vorgetragenen Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die bisher über Bildung und Teilhabe (BuT) mit Bundes- und Landesmitteln finanzierte Schulsozialarbeit an den Grundschulen und weiterführenden Schulen in Alsdorf wird für die Dauer der Landesförderung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit für die Jahre 2015 bis 2017 fortgeführt.

 

Die im städtischen Haushalt in den Jahren 2015 bis 2017 jährlich zur Verfügung gestellten Mittel betragen unter Berücksichtigung des 70%igen Landesanteils maximal 237.510,-- €.

 

Bund und Land NRW sind dringend aufgefordert, Schulsozialarbeit als ausschließlich staatliche Aufgabe anzuerkennen und entsprechend umfänglich zu finanzieren.

 

Der 3. Appell der Hauptverwaltungsbeamten in der Städteregion zur Fortführung der Schulsozialarbeit mit Bundes- und Landesmitteln wird ebenso unterstützt wie der Aufruf der Jugendamtsleiter in NRW zur Erhaltung der Schulsozialarbeit als Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes (Anlage 1  und 2 zu TOP 2014/0498) und wird ausdrücklich begrüßt.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage