04.12.2014 - 4 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Al...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Do., 04.12.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Beschluss:
- Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 18.11.2014 und unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes Nr. 01/2013 des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.10.2014 stellt der Rat der Stadt Alsdorf den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2013 in der Fassung vom 30.09.2014 fest.
- Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag des Jahres 2013 der Ergebnisrechnung in Höhe von 9.044.251,36 €. Der Jahresfehlbetrag wird durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt.
- Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96 Abs. 1 S.4 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,7 MB
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