04.12.2014 - 22 Bebauungsplan Nr.332 – Am Güterbahnhof a) Billi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

Aus rechtlichen Gründen wurde Punkt 22 vor Punkt 12 behandelt.

 

Herr Bürgermeister Sonders weist darauf hin, dass der städtebauliche Vertrag um den Zusatz ergänzt wurde, dass die Firma Franz Plum GmbH & Co. KG eine Zufahrt zum Gelände auf ihre Kosten zu schaffen habe, wenn sich durch das ergänzende Gewerbe verkehrstechnische Änderungen ergeben sollten.

 

Herr Stv. Heidenreich erklärt für die Grüne-Fraktion, dass diese, nach intensiver Beschäftigung mit der Sachlage, dem Bebauungsplan mit seinem Vertragswerk in dieser Form nicht zustimmen werde. Als Begründung nennt er die nicht akzeptable Gestaltung des Geländes (kein schienengebundenes Tor zur Innenstadt, Einfriedung des Geländes durch Überseecontainer und fehlende Einhausung in Form von Hallen).

 

Herr Stv. Mortimer, ABU-/FDP-Fraktion, lobt die Verwaltung für die bisherige Arbeit und die vorgeschlagenen Lösungen.

 

Herr Stv. Plum, SPD-Fraktion, weist darauf hin, dass die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung Bedenken in Bezug auf die Zuwegung über die Prämienstraße geäußert haben. Diese seien jedoch mit der heutigen Ergänzung ausgeräumt. Außerdem lobt er die bisherige Arbeit der Verwaltung in diesem Fall.

 

Herr Stv. Franz Brandt erklärt, dass auch die CDU-Fraktion die vorgeschlagene Lösung gutheiße. Die Verwaltung habe die schwierige Aufgabe gut gelöst.

 

Herr Bürgermeister Sonders weist nochmals auf die damalige schwierige Ausgangssituation hin. Dabei wurde eine wünschenswerte Lösung gefunden, die auch noch wirtschaftlich zu vertreten sei. Zum Abschluss bedankt er sich bei allen am Verfahren beteiligten Personen für die viele Geduld bei den nicht einfachen Verhandlungen und die gut geleistete Arbeit.

 

Herr Stv. Wirtz, Grüne-Fraktion, bemängelt, dass das Gelände nicht eingehaust, sondern mit Containern umrandet werde. Mit der Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag habe er persönlich kein Problem.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Alsdorf billigt den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 332 – Am Güterbahnhof – mit folgenden Änderungen:

 

Teil I § 1 Abs.3 Satz1 sowie parallel in Teil II § 1 Abs.1 Satz 1 und § 2 Abs.2 Satz 1

Der Satzteil „[…], die mit einer Erhöhung des aktuellen Verkehrsaufkommens verbunden sind.“ wurde durch den Satzteil „[…], die mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden sind, welche die Kapazitäten des Komplexknotens Bahnhofstraße/ Prämienstraße/ Würselener Straße überschreitet.“ ersetzt.

 

Teil I § 2 Abs. 2 Satz 3

Das Wort „[…] Rasenstreifens […]“ wurde durch das Wort „[…] Wiesenstreifens […]“ ersetzt.

 

Teil I § 1 Abs.3 Satz 4 sowie parallel in Teil II § 1 Abs.1 Satz 3 und § 2 Abs.2 Satz2

Es wurde folgender Satz zusätzlich eingefügt:

„Im Rahmen der Beantragung einer Veränderung der Nutzungsstrukturen im Plangebiet sind die erforderlichen Verkehrsuntersuchungen durch einen mit der Stadt abzustimmenden Gutachter auf Kosten der Eigentümerin zu erbringen.“

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Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit (bei 4 Gegenstimmen)

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Anlagen zur Vorlage