19.03.2015 - 6 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Do., 19.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, äußert seine Zustimmung zu der Änderung, dass zukünftig eine geheime Abstimmung auf Antrag von einem Fünftel der Mitglieder des Rates bzw. der stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses erfolge. Dass die Angelegenheiten der Rechnungsprüfung nicht mehr öffentlich behandelt werden sollen, sei für die Grüne-Fraktion allerdings nicht nachvollziehbar. Er teilt mit, dass die geplante Neuregelung über die Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes hinaus gehe und eine gewisse Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit weiterhin erhalten bleiben solle. Die Grüne-Fraktion werde deshalb Artikel 1 nicht zustimmen.
Frau Beylich, Rechnungsprüfungsamt, erläutert, dass in der alten Fassung der Gemeindeordnung die Jahresrechnung in zwei Berichtsbände unterteilt worden sei. Nach dem neuen NKF-Gesetz werde diese Unterteilung allerdings durch eine NKF-Prüfung ersetzt, die in einen Prüfungsbericht münde. Dieser werde im Rechnungsprüfungsausschuss vorberaten und komme danach als Ergebnis öffentlich in den Rat. Insofern müsse eine Anpassung der Geschäftsordnung zwingend erfolgen.
Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, ist der Meinung, dass eine andere Fassung für diesen Artikel übernommen werden solle. Er schlägt folgende Formulierung vor: „Ausgeschlossen von der Öffentlichkeit werden Angelegenheiten der Rechnungsprüfung, mit Ausnahme der Beratung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1“. Des Weiteren schlägt er vor, den Punkt bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen, um die Angelegenheit zu prüfen.
Frau Beylich, Rechnungsprüfungsamt, gibt zur Kenntnis, dass die Gemeindeordnung in § 96 ohnehin beinhalte, dass das Jahresabschlussergebnis und die Ergebnisse der Prüfung daraus öffentlich im Rat beraten werden.
Herr Bürgermeister Sonders macht deutlich, dass eine Ergänzung daher hier nicht von Nöten sei.