19.03.2015 - 5 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Ve...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Stv. Franz Brandt, CDU-Fraktion, erkundigt sich, ob die Vergnügungssteuersatzung auch Anwendung auf Wettbüros finde und ob es im Stadtgebiet eines gebe.

 

Herr Bürgermeister Sonders teilt mit, dass ein Wettbüro existiere, die Satzung allerdings keine Anwendung darauf finde.

 

Herr Erster Beigeordneter Kahlen ergänzt, dass die Stadt Alsdorf jedoch derzeit im Informationsaustausch mit anderen Städten stehe, um gegebenenfalls auch hierfür eine Möglichkeit zu finden.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte Neufassung der Vergnügungssteuersatzung.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage