24.03.2015 - 6 Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 21 - Broichweid...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Stv. Held, SPD-Fraktion, erkundigt sich,

-ob der Verwaltung bekannt sei, was die Stadt Würselen auf dem Feld, welches vor der Broicher Siedlung liege, geplant sei. Die Bürger der Broicher Siedlung plädieren für den Erhalt der Landschaft in diesem Gebiet (d.h. keine Windkrafträder oder ähnliches);

-ob in diesem Gebiet ein Neubaugebiet und die Errichtung einer Vereinssportanlage geplant seien bzw. ob ein Schallschutzgutachten für diesen Bereich eingeholt werden solle.

 

Die technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, weist darauf hin, dass

dieser Plan 1968 vor der kommunalen Neugliederung erstellt worden und danach zur Stadt Würselen übergegangen sei (d.h. er habe bis vor kurzem in Alsdorf gar nicht vorgelegen). Insofern habe die Stadt Alsdorf bis heute nicht danach gehandelt. Als sich dieser Plan in Würselen gewissermaßen als „Karteileiche“ herausstellte, wurde die Anfrage an die Stadt Alsdorf gestellt, ob man in Alsdorf nach diesem Plan agiere, welche Funktion er habe und ob man diesen Plan nicht aufheben wolle.

Alles, was in diesem Bereich bislang vorgesehen und zu regeln war, wurde über den Landschaftsplan der Städteregion Aachen aktualisiert. Insofern sei der Bebauungsplan funktionslos. Was jedoch im Einzelnen auf Würselener Stadtgebiet vorgesehen sei, könne man von hier nicht beantworten. Für den Alsdorfer Teil des Aufhebungsbeschlusses könne man sagen, dass mit dem Landschaftsplan die Planungsziele entsprechend abgedeckt seien. Bezüglich der Frage der Windenergieplanung verweist sie auf die umfassende Darstellung durch Herrn Wiese in einer der letzten Sitzungen zu den Möglichkeiten der Nutzung von Windenergie in den Stadtrandbereichen.

 

Herr Wiese, FG 2.1, weist darauf hin, dass mit der Vereinssportanlage wohl der Hunde-Dressurplatz gemeint sei, welchen er in der Vorlage bereits erwähnt habe. Die Landschaft bleibe von dieser Planung unberührt. Der Plan setze nur das fest, was momentan an Landschaft schon vorhanden sei, wie die Waldbereiche, die landwirtschaftliche Nutzung und der Broichbach mit seinem Verlauf. Es ergebe sich in diesem Bereich auf beiden Gemeindegebieten keine Veränderung.

 

Die technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg ergänzt, dass im Falle größerer Wohngebietsplanungen die Stadt Würselen eine Flächennutzungsplan-Änderung und einen Bebauungsplan aufstellen müsse. Entsprechend wäre man dann auch im Rahmen des Bauleitplanverfahrens als Nachbarkommune zu beteiligen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

a) beschließt die Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes  Nr. 21 - Broichweiden - für die im Gebiet der Stadt Alsdorf gelegene Teilfläche -. Die Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan (Anlage  der Originalniederschrift) hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.

b)beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes  Nr. 21 Broichweiden - für die im Gebiet der Stadt Alsdorf gelegene Teilfläche -.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage