07.05.2015 - 6 Anfragen und Mitteilungen; - Schriftliche Anfra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 07.05.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Protokoll:
Anfragen und Mitteilungen
Vorlage: 2015/0115/1.1
- Schriftliche Anfrage der GRÜNE- Fraktion vom 27.04.2015;
hier: Umsetzung Bebauungsplan Nr. 327, Baumbestand
__________________________________________________
In Beantwortung der vorbezeichneten schriftlichen Anfrage erläutert die Technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, dass es sich bei den der Anfrage beigefügten Karten nicht um den vom Rat als Satzung beschlossenen rechtskräftigen Bebauungsplan handelt und es deshalb wohl zu Missverständnissen in der Beurteilung der Umsetzung des Bebauungsplanes gekommen sei.
Die ausführlich vorgetragene Antwort zu dem Fragenkatalog der GRÜNE-Fraktion inklusive des Rechtsplanes ist als Anlage zur Niederschrift beigefügt.
Herr Bürgermeister Sonders fasst die bisherigen Ausführungen zusammen und stellt fest, dass bis auf den Abgang eines Baumes, der aus baumfachlicher Sicht nicht erhalten werden konnte, umgesetzt worden sei, was mit großer Mehrheit beschlossen wurde.
Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, bittet die Technische Beigeordnete darum, ihm die Ausführungen schriftlich zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt er die nachfolgend aufgeführten zusätzlichen Fragen:
1. Frage:
Von Anfang an sei gesagt worden, dass der Grünbereich soweit als möglich erhalten bleiben solle und dass so wenig Bäume wie möglich gefällt werden sollten. Er müsse nun jedoch leider feststellen, dass fast nichts übrig geblieben sei. In diesem Zusammenhang möchte er wissen, was mit der Linde geschehen soll. Dieser Baum sei doch als stadtbildprägend gekennzeichnet worden.
Frau Lo Cicero-Marenberg antwortet, die angesprochene Linde bleibe erhalten. Sie weist darauf hin, dass der als zu erhalten gekennzeichnete Baum, der aus baumfachlicher Sicht jedoch weichen musste, auch eine Linde gewesen ist, jedoch eine kleinere.
2. Frage:
Eben sei darauf verwiesen worden, dass der städtebauliche Entwurf nicht verbindlich sei. Aber es sei auch erwähnt worden, dass es ein städtebauliches Konzept und einen Rechtsplan gebe. Er könne sich erinnern, dass die Grundlage des Beschlusses über den B-Plan seinerzeit das städtebauliche Konzept mit Stand 10.01.2013 gewesen sei. Dort seien nicht zwei, sondern vier Bäume als erhaltenswert eingestuft worden. Es stelle sich ihm die Frage, wann und wo der Rechtsplan diskutiert worden sei.
Frau Lo Cicero-Marenberg gibt zur Kenntnis, dass die Beschlussfassung des Rechtsplanes in gleicher Sitzung erfolgt sei.
3. Frage:
Wieso war dann noch ein städtebauliches Konzept beigefügt, welches von vier und nicht nur von zwei Bäumen ausging?
Hierzu erläutert Frau Lo Cicero-Marenberg, dass die im städtebaulichen Konzept eingezeichneten Bäume die gleichen Baumstandorte seien wie im Rechtsplan.
Herr Stv. Heidenreich erwidert, dann müssten es doch vier sein.
Frau Lo Cicero-Marenberg wiederholt die Ausführungen zu den Standorten im Einzelnen wie folgt: In der Zeichnung handelt es sich um zwei geplante Baumstandorte, die sich in den Wendehämmern befinden, und um zwei zu erhaltende Baumstandorte, nämlich die Linde, die leider nicht erhalten werden konnte, sowie den großen prägenden Baum (Linde), der heute noch zu sehen ist. Sie weist zudem darauf hin, dass es in der Ausbauplanung inzwischen mehr Bäume gebe, als im Rechtsentwurf vorgesehen waren.
Herr Stv. Heidenreich erwidert, dass dies jedoch lediglich Ersatzpflanzungen seien, die im Rahmen des ökologischen Gleichgewichtes ausgewachsene großflächige Bäume nicht ersetzen können.
An dieser Stelle wendet Herr Bürgermeister Sonders ein, dass man sich im Rahmen des B-Planes und dessen Umsetzung durchaus viele Gedanken um ökologische Ausgleichmaßnahmen gemacht habe. Dies zeige sich auch in einer Reihe von Neuanpflanzungen. Natürlich können aber wirtschaftliche Gesichtspunkte nicht unberücksichtigt gelassen werden. Zudem müsse auch gesehen werden, dass infolge der Entfernung der Gebäude eine große Asphaltfläche entsiegelt worden sei, die nun für eine umweltfreundlichere Nutzung zur Verfügung gestellt werde.
4. Frage:
Herr Stv. Heidenreich spricht den derzeit noch vorhandenen Gehölzbewuchs im Randbereich an. Er weist darauf hin, dass die stadtbildprägende Linde seines Erachtens bereits an Vitalität eingebüßt habe und erkundigt sich nach einer dortigen Kastanie. Diese sei der einzige Baum, der jetzt noch für Honigbienen und Nutzinsekten zur Verfügung stehe. Ein Eingriff in den Bestand solch großflächiger Bäume könne durch Neuanpflanzungen kurzfristig nicht ausgeglichen werden. Zudem sei es für ihn grundsätzlich nicht nachvollziehbar, warum Bäume, die ursprünglich als erhaltenswert eingestuft werden, im Zusammenhang mit der Erschließungsplanung weichen müssen. Seines Erachtens müsse es umgekehrt sein, dass sich die Bauausführung nach der ökologischen Planung richtet. Die Prioritäten würden seiner Meinung nach hier falsch gesetzt. Er erkundigt sich nach den Ausgleichsmaßnahmen und fragt, an welcher Stelle diese ausgeführt werden sollen.
Auf diese Frage antwortet Frau Lo Cicero-Marenberg, die Kompensation finde in Absprache mit dem Umweltamt natürlich zunächst an Ort und Stelle im vorhandenen Straßenraum statt. Dies sei auch der Ausbauplanung so zu entnehmen. Es sei zusätzlich anzumerken, dass die Zahl der vorgesehenen Baumneupflanzungen sogar über das im B-Plan festgesetzte Maß hinausgehe.
Darüber hinaus habe man sich auch ausführlich Gedanken gemacht bezüglich zusätzlicher Baumstandorte, wie z.B. an dem neu geplanten Platz entlang der Alfred-Brehm-Straße. Dort sei von der Größe her grundsätzlich Platz für mehrere Kleinbäume. Die Entscheidung sei jedoch letztlich in Abstimmung mit dem Umweltamt zugunsten eines neuen städtebaulich prägenden Großbaumes ausgefallen. Deshalb sei in der Ausbauplanung dort nur 1 Standort vorgesehen. Auch im Grünkreuz bestünden künftig weitere Möglichkeiten für Ersatzpflanzungen. Dort seien in nächster Zeit wahrscheinlich einige Bäume altersbedingt abgängig.
Herr Bürgermeister Sonders führt aus, einschlägige Erfahrungen haben gezeigt, dass Straßenrandbäume sich im Laufe von Jahrzehnten so entwickeln können, dass es einerseits zu Schäden an Straßen und Bürgersteigen führe, andererseits aber auch die Anlieger, die selbst auch älter werden, die Situation nur noch schwer bewältigen könnten. Aus diesen Gründen, aber insbesondere auch aus ökologischer Sicht, sei empfohlen worden, nicht nur viele kleine Bäume anzubauen, sondern auch größere Flächen zur Verfügung zu stellen, wo sich Bäume gut entwickeln können. Dies solle nun in Alsdorf-Ofden praktiziert werden. Geplant sei auch, dass dort ein möblierter Bürgertreffpunkt entstehen solle.
5. Frage:
Hr. Stv. Heidenreich erkundigt sich, ob es zutreffe, dass der gesamte Gehölzbewuchs im Randbereich entfernt werden solle bis auf die bereits genannten Bäume?
Frau Lo Cicero-Marenberg antwortet, weitere Anträge seitens der Bauland GmbH seien nicht zu erwarten. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass künftige Eigentümer Anträge auf Fällgenehmigungen stellen. Sollte dies der Fall sein, werde jeder Antrag im Rahmen der Baumschutzsatzung geprüft.
6. Frage:
Abschließend bittet Herr Stv. Heidenreich um Angabe der Vorlagennummer, mit der der Rechtsplan zum B-Plan satzungsmäßig beschlossen wurde.
Anmerkung der Verwaltung:
Der Rechtsplan war der Vorlage mit der Nummer 2013/0401/2.1 als 3. Anlage zur 29. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 17.09.2013. beigefügt. Er wurde durch den Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.10.2013 als Satzung beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
|