09.06.2015 - 8 Sicherung der Förderschulstandorte in den Städt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 09.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Herr Spaltner, Dezernent, erläutert kurz die Vorlage und erklärt die weitere Vorgehensweise.
Herr Stv. F. Krämer, SPD-Fraktion, sagt, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass die Elisabethschule Alsdorf geschlossen werde, aber dennoch froh darüber sei, dass sie als Teilstandort beibehalten werde. Des Weiteren bittet er die Verwaltung, in einem halben Jahr über den Sachstand zu berichten.
Frau Persigehl, CDU-Fraktion, bedauert die Schließung der Elisabethschule Alsdorf sehr, ist jedoch erfreut darüber, dass diese Schule als Teilstandort erhalten bleibe.
Frau Stv. Niedermaier, SPD-Fraktion, fragt nach der Höhe der Klassenrichtzahl in Förderschulen.
Beantwortung der Frage über die Niederschrift:
Der Klassenfrequenzrichtwert richtet sich nach dem Förderschwerpunkt
- hier: Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache –
und beträgt 13/14 Schüler/innen je Klasse.
Frau Stv. Niedermaier wurde bereits am Tag nach der Sitzung über den Sachverhalt informiert.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen zum Sachstand hinsichtlich der Sicherung der Förderschulstandorte in den Städten Alsdorf und Herzogenrath zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt:
Zur Sicherung der Förderschulstandorte in den Städten Herzogenrath und Alsdorf wird aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage (Mindestgrößenverordnung) und der Schülerzahl der beiden Schulen zum Stichtag 08.05.2015 gemäß Ratsbeschluss vom 19.03.2015 der den Erläuterungen beigefügten geänderten „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotional-soziale Entwicklung und Sprache im Verbund“ zwischen der Stadt Herzogenrath (Hauptstandort) und der Stadt Alsdorf (Teilstandort) zugestimmt. Die Vereinbarung tritt mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 (01.08.2015) in Kraft. Die Elisabethschule Alsdorf wird mit Ablauf des Schuljahres 2014/2015 (31.07.2015) geschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendige Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde einzuholen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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